Die Kirchensteuer ist für viele Menschen einer der Gründe, warum sie aus der Kirche austreten. Die Kirchensteuer ist gesetzlich vorgeschrieben und viele Fragen sich wie das nochmal mit Trennung von Staat und Kirche war... .
Seit wann gibt es die Kirchensteuer? Alles fing mit der Enteignung der Kirche im Jahre 1803 an. Nach dem Koalitionskrieg zwischen Preußen/Österreich ud Frankreich mussten Fürsten des Deutschen Reichs Gebiete an Frankreich abtreten. Im Gegenzug erhielten sie geistliche Güter und Ländereien. Die Kirche wurde dann in kürzester Zeit enteignet.
Alle Besitztümer der Kirchen ginge an die weltlichen Herrscher und diese mussten sich nun verpflichten die Kirchen und die Geistlichen zu finanzieren. Dieser Aufgabe ging man aber nicht gerade gewissenhaft nach, zudem stiegen die Ausgaben der Kirchen durch die Bevölkerungszuwachs. Dem Staat wurde die Unterstützung zu teuer, weshalb die Kirchensteuer eingeführt wurde, damit die Kirchenmitglieder die Finanzierung übernehmen.
Im Jahr 1827 wurde im Fürstentum Lippe das erste Kirchensteuergesetz beschlossen. In der Weimarer Republik wurde das Kirchensteuerrecht vereinheitlicht und 1919 in der Reichsverfassung festgeschrieben. Im Zweiten Weltkrieg gab es keine Kirchensteuer, in der Bundesrepublik wurde das Kirchensteuergesetz der Weimarer Republik eins zu eins ins Grundgesetz übernommen.
Die Kirchensteuer sorgt heute noch häufig für Diskussionen, denn die Kirche behauptet sie sichere Arbeitsplätze, wie
duckhome.de berichtet, andere sehen einfach keinen Sinn in ihr, weil auch nicht klar ersichtlich ist, was mit dem Geld passiert. Das Thema, was bei duckhome.de des weiteren behandelt wird, ist nochmal eine ganz andere Geschichte, die in diesem Jahr zu vielen Austritten geführt hat.