Derzeit gibt es in Deutschland ca. 200 gesetzliche Krankenkassen mit rund 70 Millionen Versicherten. Dabei unterscheidet man zwischen vier verschiedenen Arten von Krankenkassen. Alle vier können frei gewählt werden.
Das sind die
Allgemeine Ortskrankenkasse AOK, die
Innungskrankenkasse IKK, die
Betriebskrankenkasse BKK und die
Ersatzkrankenkassen. Bei allen gesetzlichen Krankenkassen sind etwa 95 Prozent der Leistungen vom Gesetzgeber geregelt. Die gesetzliche Krankenversicherung übenimmt nur das Nötigste, unabhängig von der Höhe der zu leistenden Beiträge von Seiten des Versicherten.
Preisvergleich gesetzliche Krankenkassen
Allerdings bieten gesetzliche Krankenversicherungen neben den
Pflichtleistungen auch verschiedene
Mehrleistungen an, die die Krankenkassen selbst gestalten können. Diese sogenannten Satzungsleistungen sind in den jeweiligen Satungen der gesetzlichen Krankenkassen festgehalten. Zu den verschiedenen Satzungsleistungen gehören zum Beispiel Zusatzimpfungen, erhöhte Zuschüsse zu Rehibilitationskuren, Übernahme der Kosten für alternative Heilmethoden oder ambulante Vorsorgekuren.
Durch einen Vergleich der verschiedenen Krankenkassen kann man herausfinden welche die besten Mehrleistungen anbietet und zu welchen Konditionen. Deshalb ist es wichtig trotz des einheitlichen Beitragssatzes, der ab 2011 auf 15, 5 Prozent erhöht wird, einen
Preisvergleich aller gesetzlichen Krankenversicherungen durchzuführen.
Mittels des Preisvergleichs kann man die Wahltarife der Krankenkassen errechnen und die Vor- und Nachteile der verschiedenen Krankenversicherungen miteinander vergleichen.
So gibt es zum Beispiel Krankenversicherungen, die Bonus- und Prämienzahlungen vornehmen oder einen Sonderbeitrag ausschütten und auf diesem Weg einen Teil der Beiträge an die Versicherten wieder zurückzahlen.
Die
Wahltarife, die die gesetzlichen Krankenkassen anbieten sind:
- Selbstbehalttarif - dabei zahlt der Versicherte einen bestimmten Betrag selbst
- Kostenerstattungstarif - der Versicherte bezahlt zunächst die Arztrechnung selbst und kriegt sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder erstattet
- Beitragsrückerstattungstarif - hierbei kriegen Versicherte, die über einen bestimmten Zeitraum hinweg keinen Arzt aufgesucht haben, einen Teil des gezahlten Beitrages rückerstattet
- Wahltarif mit Anspruch auf Krankengeld - dieser Tarif ist vor allem für Selbständige interessant, die aufgrund einer Erkrankung längere Zeit ihrer Tätigkeit nicht nachgehen können
Um die beste Krankenversicherung mit den jeweils geeigneten Wahltarifen auszuwählen, sollte man sich am besten an einen unabhängigen Berater wenden.