Die Steuererklärung 2010 rückt für viele ja immer näher und so manch einer denkt schon an 2011, wo man ja auch die Steuerfreibeträge einplanen muss.
Die Steuerfreibeträge bzw. Freibeträge wirken sich dabei auf die Steuerbemessungsgrundlage aus. D.h. verdient man mehr als der Steuerfreibetrag, dann muss das darüber hinaus verdiente Einkommen versteuert werden.
Der Steuerfreibetrag 2011 ändert sich nicht!
Der erste Wermutstropfen dabei dürfte sein, dass sich die Steuerfreibeträge 2011 gegenüber 2010 nicht ändern, weder für allgemein noch für Familien mit Kind oder z.B. Studenten.
Der Steuer Grundfreibetrag wird nicht erhöht, was im Übrigen leider eher der Normalfall ist.
Der
Steuerfreibetrag 2011 beträgt demnach für Alleinstehende aus heutiger Sicht 8.004,- Euro, für gemeinsam veranlagte Ehepaare liegt der Freibetrag dann bei knapp dem doppelten, also 16.007,- Euro.
Wichtig: Die Freibeträge kannman sich auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen!
Wenn also verschiedene anrechnungsfähige Kosten wie Werbungskosten, Penderpauschale usw. schon feststehen, dann kann der Feibetrag auf der Lohnsteuerkarte 2011 eingetragen werden und man sich die
Steuern schon vorab
sparen, statt bis zur eigentlichen Steuererklärung zu warten, die ja erst 2012 bearbeitet wird.
[Quelle:
Steuerberatung Aschaffenburg]