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Darf ein Polizist auch außerhalb seiner Amtszeit seinen Dienst verrichten? Oder hat er dazu kein Recht?
Im Grunde genommen ist ein Polizist ja immer ein Polizist, also darf er auch außerhalb seiner Dienstzeit wie ein Polizist handeln. Das heißt, er darf sich in seiner Freizeit selbst in den Dienst versetzen. Das darf er, muss er aber nicht.
Wenn er zum Beispiel Zeuge einer Straftat wird, darf er hierbei einschreiten und um Verstärkung rufen. Er muss allerdings nicht selbst zur Tat schreiten, vor allem dann nicht, wenn sein Leben in Gefahr sein könnte. Bei illegalen Handlungen darf er ebenfalls einschreiten, wichtig ist, dass er sich als Polizist ausweisen kann und seinen Schein dabei hat.
Polizisten im Dienst dürfen aber auch nicht alles.
Im Grunde genommen ist ein Polizist ja immer ein Polizist, also darf er auch außerhalb seiner Dienstzeit wie ein Polizist handeln. Das heißt, er darf sich in seiner Freizeit selbst in den Dienst versetzen. Das darf er, muss er aber nicht.
Wenn er zum Beispiel Zeuge einer Straftat wird, darf er hierbei einschreiten und um Verstärkung rufen. Er muss allerdings nicht selbst zur Tat schreiten, vor allem dann nicht, wenn sein Leben in Gefahr sein könnte. Bei illegalen Handlungen darf er ebenfalls einschreiten, wichtig ist, dass er sich als Polizist ausweisen kann und seinen Schein dabei hat.
Polizisten im Dienst dürfen aber auch nicht alles.