04 Mär 0 2.5 Sterne / 4 Bewertungen Danke für Ihre Bewertung! Danke für Ihren Kommentar! Sie können jedes Artikel nur einmal bewerten. Sie können jedes Produkt nur einmal bewerten. Your review could not be added! Grundsätzlich gilt, wenn man krank ist und krankgeschrieben ist, sollte man nichts tun was die Genesung hinauszögern könnte. Wenn also der Arzt bei der Krankmeldung einem Bettruhe verordnet, dann hat man sich auch daran zu halten. Andernfalls könnte der Arbeitnehmer eine Abmahnung oder sogar eine fristlose Kündigung riskieren. Wenn aber keine absolute Bettruhe verordnet wurde darf man durchaus einige Sachen außerhalb der eigenen vier Wände machen. Dazu gehört zum Beispiel das Einkaufen, das ist grundsätzlich fast immer erlaubt. Man muss ja schließlich etwas essen und trinken und nicht immer ist jemand zu Hand, der das für einen erledigen kann. Krankmeldung: Was ist erlaubt? Auch Spazierengehen darf man, frische Luft und etwas Bewegung wirken sich sogar positiv auf die Genesung aus. Sogar Ausgehen ist erlaubt. Es spricht nichts gegen einen Kino- oder Theaterbesuch. Nur in eine verrauchte Kneipe sollte man sich mit einer Bronchitis vielleicht nicht reinsetzen. Wenn man Sport treiben möchte, sollte man dies vorher mit dem Arzt absprechen. Sprot kann sich durchaus positiv auswirken, kann aber bei bestimmten Erkarnkungen auch schaden. Verreisen ist auch erlaubt, allerdings darf auch hier die Genesung nicht gefährdet werden. Allerdings muss man sich in den ersten sechs Wochen der Krankheit eine Erlaubnis des Arbeitgebers dafür holen, und nach Ablauf der sechs Wochen die der zuständigen Krankenkasse. Andernfalls riskiert man, dass die Lohnfortzahlung bzw. das Krankengeld gestrichen werden. Möchte man trotz Krankschreibung wieder an den Arbeitsplatz zurück, so darf man das nur mit der Zustimmung des Arztes, da sonst der Versicherungsschutz gefährdet wird. Darüber hinaus ist die Krankenkasse über einen früheren Arbeitsbeginn zu informieren. Allerdings muss der Arbeitgeber einem früheren Arbeitsbeginn nicht zustimmen. Betreibt man neben dem Hauptjob zusätzlich eine Nebentätigkeit, so darf man diese nur dann ausüben, wenn sie die Genesung nicht gefährdet oder verzögert. krankmeldung, krankgeschrieben, arzt Adriana