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Erbschaft, was ist zu beachten

14 Jan
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Die Nachricht über den Verlust eines Angehörigen kann einen Gefühlssturm auslösen. Leider ist es gerade den nahestehenden Verwandten nicht gegönnt, ungestört zu trauern. Es gibt eine Menge Formalitäten, an die man sachlich und mit Vernunft herangehen sollte, vor allem in Verbindung mit der Erbschaft.

Erbannahme ist eine ernste Angelegenheit, die sich später als ein Segen oder als eine Falle entlarven kann. Das Gesetz räumt sechs Wochen Bedenkzeit ein.

Eine Entscheidung mit Folgen


Wie gerne würde man sich aus dem Erbberg einige attraktive Brocken heraussuchen und wieder gehen! Leider ist es aber nicht möglich: Erbschaft erfolgt nur vollständig. Man landet nicht automatisch auf der Sonnenseite der Erbbilanz.
Der Erbe ist gesetzlich verpflichtet, die Beerdigung sowie die Grabpflege des Erblassers zu bezahlen. Ferner muss er die im Testament festgehaltenen Wünsche berücksichtigen. Auch das Auszahlen der Pflichtanteile an weitere Verwandte (z. B. Unterhaltsleistungen für Kinder) liegt in seiner Verantwortung. Werden Haustiere geerbt, brauchen sie nach wie vor Pflege und Versorgung. Auch sämtliche Schulden werden vom Erben übernommen und müssen spätestens nach drei Monaten bezahlt werden. Dabei haftet der Erbe nicht nur mit dem geerbten Vermögen, sondern auch mit seinem persönlichen.

Aus diesen Gründen sollte der potenzielle Erbe einen klaren Überblick darüber gewinnen, was ihn erwartet. Idealerweise noch zu Lebzeiten des Erblassers. Auch nach dem Tod des Erblassers hat er einen gesetzlichen Auskunftsanspruch, um sich ein klares Bild zu verschaffen.

Erbschaft annehmen oder ablehnen Schritt für Schritt


Ist man daran interessiert, Erbe zu werden, sollte man sich mit dem schrittweisen Vorgang der Erbannahme vertraut machen.
  1. Zur Vermeidung von Familienkonflikten sollten die potenziellen Erben gemeinsam die Sichtung des Nachlasses vornehmen.
  2. Sofern man bei der Sichtung ein Testament findet, sollte man diesen beim Nachlassgericht (Amtsgericht des letzten Wohnortes des Erblassers) einreichen. Eine Testamentunterdrückung ist strafbar! Hat der Erblasser das Testament zuvor bei einem Gericht oder Notar hinterlegt, werden die Erben vom Nachlassgericht kontaktiert.
  3. Die Entscheidung, ob man Erbe werden möchte, muss dem Nachlassgericht form- und fristgerecht innerhalb von sechs Wochen mitgeteilt werden. Die Erbannahme oder das Ausschlagen des Nachlasses sind grundsätzlich verbindlich und können nicht widerrufen werden.
  4. Der Erbe sollte alle Verträge, die automatisch auf den ihn übergehen, kündigen und Karten sperren. So vermeidet er unnötige Kosten.
  5. Weiteres Vorgehen hängt von der Art des Erbes ab. Im Fall eines Immobiliennachlasses muss beispielsweise ein Grundbuchberichtigungsantrag gestellt werden.

Erbschaftssteuer


Das Erbschaftssteuerrecht regelt es folgendermaßen: Wird eine Person aus dem engen Familienkreis zum Erben, fällt die Besteuerung niedriger aus als für eine entfernt verwandte oder nicht verwandte Person. Die Höhe des Grundfreibetrages richtet sich ebenfalls nach dem Verwandtschaftsgrad: Für den Ehepartner z. B. liegt er bei 500.000 Euro, für Geschwister bei nur 20.000 Euro. Die Besteuerung des Erbwertes über dem Freibetrag steigt progressiv an.

Scheidung vom Partner, Abschied vom Erbe?


Angesichts der Tatsache, dass jede dritte Ehe in Deutschland geschieden wird, stellt sich z. B. die Frage, wie das Erbe im Fall einer Scheidung aufgeteilt wird. Grundsätzlich steht die Erbschaft nur demjenigen zu, der Erbe geworden ist. Sein Ehepartner befindet sich in einer Zugewinngemeinschaft. Wird die Ehe geschieden, findet ein Zugewinnausgleich statt. Dabei wird der über die Ehezeit erwirtschaftete Mehrwert der geerbten Immobilie oder des Geldes zwischen den beiden Personen aufgeteilt.

Erbrecht wirft auch viele weitere Fragen auf. Zur Beantwortung dieser Fragen stehen Notare und Steuerberater zur Verfügung, man kann sich an den Nachlassgericht wenden oder Rat auf entsprechenden Internetseiten finden.
http://www.erbrecht.de/Ratsuchende/Unterseiten_Rechte_und_Pflichten_des_Erben/
http://www.steuertipps.de/lexikon/e/erbschaftsteuer-freibetrag
http://erbschaftssteuerrechner.net/
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