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Wenn das Haus erst einmal fertig errichtet und bezogen ist, will man seine Ruhe haben, vor allem mit dem Nachbarn. In dem nachfolgenden kleinen Ratgeber finden Sie die häufigsten Ursachen für einen Streit mit dem Nachbar und erfahren, was man tun kann und wer in der Regel verliert.
Die hohe Bevölkerungsdichte in Deutschland, vor allem in den Städten, trägt zu einem Leben mit unmittelbaren Kontakt mit der Nachbarschaft bei. Konflikte sind nicht ausgeschlossen und die Gründe dafür vielfältig. Sofern die Streitereien außergerichtlich geklärt werden können, ist dies wünschenswert, nur leider nicht immer der Fall. Manche Konflikte eskalieren und enden letztendlich beim Gericht.
Damit Sie besser gleich wissen, wie Sie Ihre Chancen auf gerichtlichen Erfolg einschätzen können, hier die 7 häufigsten Nachbarschaftsstreitfälle.
7 klassische Gründe für einen Streit mit dem Nachbarn und wer dabei gewinnt
Herüberhängende Äste, Zweige oder Sträucher
Zweige und Äste eines Baumes, die über die Grundstücksgrenze langen, Sträucher die allmählich die Nachbarerde grüßen – nichts, was das Nachbarareal beeinträchtigt, muss als Betroffener hingenommen werden. Es besteht ein Anspruch auf Kürzung und/oder Beseitigung der herübertretenden Pflanzen und Äste.
Präzise zeitliche Limits, bis wann solche Korrekturen zu erfolgen haben, gibt es überdies nicht. Das ist jedoch kein Freibrief, nur wenige Tage nach der Kontaktierung seines Nachbarn selbst die Kettensäge zu wetzen! Neben der Einhaltung eines ausreichenden Zeitabstands sollten Sie auch Fotos machen. Darauf zu sehen sein sollten das Corpus Delicti im Garten und eine Tageszeitung mit gut erkennbarem Bild.
Davon machen Sie am besten in zeitlichem Abstand mehrere Fotos, angefangen vom Datum der Kontaktierung Ihres Nachbarn an. Bevor Sie jedoch selbst Hand anlegen am Baum, versuchen Sie nochmals eine Einigung zu erzielen. Zeugen dafür sind dabei auch recht nützlich.
Unter der Erde: Baumwurzeln heben Gehwegplatten an
Nahe zur Grundstücksgrenze wachsende Baumwurzeln heben nicht selten Gehwegplatten des Nachbarn an und verursachen Wegschäden. In diesem Fall liegt beim Geschädigten ein Anspruch auf Beseitigung und auf den Ausgleich der Schäden vor.
Jedoch aufgepasst: Forderungen nach einer Kostenerstattung für eine vollständige Neuverlegung des Weges sind haltlos, wenn nur ein Teil davon durch die Wurzeln in Mitleidenschaft gezogen wurde.
Früchte des verbotenen Baumes
Damit sind die Früchte am Baum des Nachbarn gemeint. Wenn diese durch die Schwerkraft oder Wind und Wetter in Ihren Garten gefallen sind, dürfen Sie diese für sich beanspruchen. Hängen sie jedoch noch am Baum, gilt: Finger weg.
Bellende Hunde und zwitschernde Kanarienvögel
Die Rechtsprechung kann immer nur so gut wie möglich auf die Lebenswirklichkeit angepasst werden. Wenn Menschen miteinander zu tun haben, liegen die Dinge meistens nie in abstrakter und greifbarer Form vor, was Regeln und Urteile so schwierig macht.
Wenn dazu aber noch Tiere mit ins Spiel kommen und eine Rolle im Rechtsstreit spielen, ist es gleich doppelt schwer. Hier geht es um den Lärm, den Wellensittiche oder Hunde verursachen. Manche Zeitgenossen bellen und zwitschern kaum bis gar nicht, andere umso mehr.
Man hat sich im Nachbarschaftsrecht letzten Endes so geeinigt: Länger als 10 Minuten permanentes Hundegebell muss niemand dulden. Mehr als 30 Minuten insgesamt am Tage ebenso wenig. Dies alles gilt auch nur für die Zeiten außerhalb der Ruhezeiträume (Mittagspause, Nachts). Führen Sie am besten ein Protokoll, sollten Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.
Grillzeiten beachten
Auch hier unterscheiden sich die Dinge je nach Nachbar. Manch einer steht beim ersten Grillduft schon am Gartenzaun auf Abruf, herüberzukommen und mitzugrillen, anderen sind Rauchentwicklung und Gerüche einfach zuwider.
Es gilt, dass ab 22 Uhr keine Kohle mehr lodern darf und auch das Gas abgestellt werden muss, je nach Art des Grills.
Ab 22 Uhr müssen Gas oder Kohle erloschen sein, danach darf niemand mehr diesen Begleiterscheinungen des Grillens ausgesetzt sein. Davon ausgenommen sind genau 4 Tage pro Jahr, in denen der Grillspaß bis 24 Uhr dauern darf.
Wie viele Katzen des Nachbarnmuss man dulden?
Der gemeine Haustiger an sich respektiert, gar noch ohne Aufsichtsperson, nur allzu selten fremde Grundstücksgrenzen. Nachbarn müssen dies jedoch hinnehmen, sofern es nicht mehr als vier Katzen von einem Halter sind. Sonst werden Unterlassungsansprüche möglich.
Tauben auf dem Dach
Tauben werden auf ländlichen Gütern rechtlich eher geduldet als in der Stadt. Tauben in urbanen Zonen gehen nämlich mit einer geringeren Erwartungshaltung der Nachbarn einher. Halter bzw. Züchter müssen aufpassen, bei Beschwerden haben sie in städtischen Gebieten oft mit erfolgreichen Klagen gegen sich zu kämpfen.