Kreditkarte verloren? Schnelle Kartensperrung vermeidet Ärger!
Klein und handlich sind sie - die Kreditkarten. Fast ein jeder verfügt über sie, denn sie sind in jüngster Zeit mehr und mehr zu einem beliebten Zahlungsmittel geworden. Sei es im Restaurant, im Supermarkt oder an der Tankstelle.
Mit oder ohne begleitende Geheimnummer ist das
genormte Plastikstück längst zu einem Teil unseres Alltags geworden. Was aber ist zu tun, wenn einem der Schreck in die Glieder fährt, weil die Kreditkarte spurlos verschwunden ist? Dann sollte man kühlen Kopf bewahren rät der
Ratgeber bei Kreditkartenvergleich.org.
Eine wichtige Rufnummer: 116 116
Zunächst einmal macht es keinen Unterschied, ob man sein Eigentum verloren hat oder ob man das Opfer eines Diebstahls geworden ist. Gerät die Kreditkarte in falsche Hände, ist schnellstes Handeln geboten, denn wer die Karte unmittelbar nach dem Bemerken des Verlustes sperrt, der ist auf der sicheren Seite.
Seit dem Jahr 2005 gibt es weltweit eine gültige Notrufnummer zur Kartensperrung: 116 116. Man sollte sich diese sechs Ziffern einprägen, um im Fall der Fälle gewappnet zu sein. Wer aus Deutschland anruft, wird für dieses Telefonat nicht zur Kasse gebeten, aus dem Ausland - mit der Vorwahl 0049 - können natürlich Gebühren anfallen.
24 Stunden pro Tag ist der Notrufservice zu erreichen, und man kann sicher sein, dass dort sofort reagiert wird. Manche Kreditkartenaussteller haben darüber hinaus andere Notrufnummern. Man erfährt sie in den Geschäftsstellen oder per
Online-Banking.
Handelt es sich bei der verlorenen Karte um eine SparcassenCard wird nach der
Bankleitzahl und nach der Kontonummer gefragt, handelt es sich um eine verlorene Kreditkarte ist die Kartennummer zu nennen. Also sollte man sich auch diese merken. Hilfe erfährt jeder natürlich auch bei seinem Kreditinstitut, das dann die Sperrung der Kreditkarte veranlasst. Wer nicht ausschließen kann, dass er beraubt wurde, sollte sich auf jeden Fall bei der Polizei melden und dort eine Anzeige erstatten. Hilfreich ist dann eine behördliche Bescheinigung.
Keine Geheimnummern der Kreditkarte notieren
Ist die Kreditkarte gesperrt, kann kein Unbefugter am Bankomaten auf das zu belastende Konto zugreifen. Sollte es doch zu einem Missbrauch kommen, tritt dann das Kreditinstitut oder aber die Bank für den eingetretenen finanziellen Schaden ein.
Für unberechtigte Abhebungen vor Sperrung der Kreditkarte haftet in der Regel der Karteninhaber selbst - und zwar mit 50 Euro. Anders sieht es in jenen Fällen aus, wenn die Sperrung der verlorenen Karte zu spät veranlasst wurde und somit der Tatbestand einer groben Fahrlässigkeit eingetreten ist. Grundsätzlich gilt, dass die Karten wie Bargeld zu behandeln sind, denn die Gefahr eines Missbrauchs in Online-Shops oder Supermärkten, die häufig auf das Eintippen der Geheimnummer verzichten, ist nicht zu unterschätzen.
Fahrlässig verhält sich auch der, der die Geheimnummer notiert hat und bei sich trägt, denn in diesem Falle würde es nach einem Diebstahl unproblematisch sein, an Geldautomaten vor der Sperrung das fremde Konto zu plündern. Wer im Besitz eines Handys ist, tut gut daran, die Notfall-Nummer bei Kartenverlust den Kontakten zuzufügen. Wer sicher gehen will, dass bei einem Kartenverlust keine größeren Beträge in unbefugte Hände gelangen, kann mit seinem Kreditinstitut eine Limitierung der täglichen Kontoabhebungen vereinbaren.