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Fluggastrechte – wann finde diese Anwendung und wie sehen sie aus?

24 Mai
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Eine Flugreise ist in den letzten 10-15 Jahren deutlich komplizierter geworden, denn durch Terroranschläge haben sich insbesondere in den USA die Sicherheitsvorkehrungen am Flughafen deutlich erhöht. Auch hierzulande müssen Sie als Fluggast mit mehr Kontrollen und Durchsuchungen rechnen.

Als Fluggast haben Sie also gewisse Pflichten und es gibt Sicherheitsprozeduren, denen Sie sich unterziehen müssen. Im Gegenzug existieren natürlich auch Rechte für Fluggäste, die nun etwas genauer unter die Lupe genommen werden.


Flug Rechte für Passagiere in der EU


Sie haben Anspruch auf die Beförderung


Wenn Sie einen bestimmten Flug innerhalb der EU gebucht haben oder Kunde einer EU-Fluggesellschaft sind, können Sie sich auch auf die Verordnung 261/2004/EG berufen. Demnach haben Sie einen Anspruch auf den gebuchten Flug und können Entschädigungen bei folgenden Problemen verlangen:
  • Annullierungen
  • Nichtbeförderung bei Überbuchung
  • Große Verspätungen ab 2 Stunden

1. Entschädigung bei Annullierungen


Eine zu entschädigende Annullierung liegt dann vor, wenn die Airline Sie nicht mindestens 14 Tage vor dem geplanten Abflug auf die Streichung hinweist. Sollte die Ankündigung zwischen 7 und 14 Tagen vor dem Abflug liegen, muss die Fluggesellschaft Ihnen zudem einen Ersatztransport anbieten, der nicht mehr als 2 Stunden vor dem bisherigen Abflug beginnt und es Ihnen ermöglicht, nicht später als 4 Stunden nach der bisher geplanten Ankunft am Zielort zu sein. Bei einer Benachrichtigung innerhalb von weniger als 7 Tagen verringern sich die Grenzen für den Ersatztransport auf 1 Stunde vor dem Abflug und 2 Stunden für die Ankunft.

Entschädigungen:
  • Ticketpreis muss erstattet werden oder
  • Kostenloser Rücktransport oder anderweitiger Transport zum Zielort

Darüber hinaus Ausgleichszahlungen:
  • Bis 1.500 Kilometer: 250 Euro (2 Stunden Verspätung)
  • Bis 3.500 Kilometer: 450 Euro (3 Stunden Verspätung)
  • Mehr als 3.500 Kilometer: 600 Euro (4 Stunden Verspätung)

2. Entschädigung bei Nichtbeförderung (wegen Überbuchung)


Sollte aufgrund von Überbuchung eine Mitnahme nicht möglich sein, stehen Ihnen folgende Entschädigungen zu:
  • Erstattung des Ticketpreises
  • Rücktransport (frühestmöglich)
  • Schnellstmöglicher Transport zum Zielort
  • Darüber hinaus Ausgleichszahlungen je nach Entfernung (wie oben bereits aufgezeigt)
Sollte ein Anschlussflug buchbar sein, der nicht mehr als 2,75 Stunden später am Zielort ankommt, muss die Airline nur die Hälfte der Ausgleichszahlungen leisten.

3. Entschädigungen bei Verspätungen


Bei Verspätungen von mehr als 3 Stunden stehen Ihnen nach der obigen Entfernungsstaffel Ausgleichszahlungen zu. Ferner müssen Mahlzeiten, eventuell ein Hotelzimmer am Aufenthaltsort sowie Telekommunikationsmöglichkeiten gestellt werden, sofern die Verspätung (abhängig von der Entfernung) die angegebenen Grenzen überschreitet.

Wie Sie sehen, gibt es viele Möglichkeiten, ihre Fluggastrechte durchzusetzen. Mittlerweile gibt es zudem Gesellschaften, die bei Durchsetzung behilflich sind und somit eine komfortable Prozedur ermöglichen. Bei diesem Text handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung ? für die Betrachtung Ihres persönlichen Falls sollten Sie daher unbedingt juristische Hilfe in Anspruch nehmen!
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