Trotz der allgemein gültigen Beitragssätze der Krankenkassen von 15,5 %, wobei 8,2 % auf den Arbeitgeber entfallen, hat jeder Versicherte die Möglichkeit durch Bonusprogramme, Prämien und individuelle Leistungen Beiträge zu sparen. Der Wechsel zu einer anderen Krankenkasse ist unter Berücksichtigung der Bindungs- und Kündigungsfristen jederzeit schriftlich möglich.
Preis und Leistungsunterschiede
Im Gegensatz zur Schweiz, wo sich die Beitragsätze nach Alter und Selbstbehalt bestimmen und der Arbeitnehmer den vollen Satz begleichen muss - einen unabhängigen Vergleich findet man auf dem Internetportal krankenkasse.ch - gibt es in Deutschland einen allgemein gültigen Satz für den gesetzlich versicherten Arbeitnehmer. Jedoch haben die gesetzlichen Krankenkassen durch eine kostengünstige und effiziente Arbeitsweise seit 2009 die Möglichkeit, eingesparte Kosten wieder dem Versicherten zugutekommen zu lassen und dadurch attraktiver für die Mitglieder zu werden, wodurch sich ein Wechsel durchaus lohnen kann.
Dazu greifen die Kassen auf die verschiedensten Verfahren zurück und bedienen sich unterschiedlicher Modelle. Während einige Krankenkassen zusätzliche Leistungen anbieten, gewähren andere Versicherer den Mitgliedern durch Teilnahmen an Präventionsprogrammen oder Hausarztmodellen einen jährlich maximalen Bonus von bis zu 720 EUR und eine Beitragsrückzahlung bei Verzicht auf Leistungen in Höhe von bis zu 600 EUR pro Familie sowie weitere finanzielle Vorteile an.
Zusatzleistungen der Krankenkassen
Die Pflichtleistungen der Krankenkassen sind vom Gesetzgeber festgeschrieben. Hierzu zählen unter anderem herkömmliche Vorsorgeuntersuchungen, Standardimpfungen, die Therapie schwerer oder langwieriger Krankheiten und die Behandlung von Unfällen sowie deren Nachsorge. Immer mehr Krankenkassen bieten ihren Versicherten darüber hinaus
Leistungen wie zum Beispiel eine professionelle Zahnreinigung, alternative Heilmittel oder Kostenübernahme bei Osteopathie an.
Verschiedene Kassen bieten aber auch eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung, die rezeptfreie Erstattung von Naturarzneimittel, Impfungen über die der gesetzlichen Vorgaben oder individuelle Gesundheitsförderung an. Hiervon sind jedoch individuelle Gesundheitsleistungen, die sogenannten IGEL-Leistungen, die vom Gesetzgeber festgelegt werden, ausgeschlossen und dürfen nicht erstattet werden.
Die unterschiedlichen Bonusprogramme
Bei der Wahl der Bonusprogramme gehen die Krankenkassen verschiedene Wege. Durch die Teilnahme an Präventionskursen, wie zum Beispiel einer Rückenschule oder einer Ernährungsberatung hat man die Möglichkeit Bonuspunkte zu sammeln, die dann entweder gegen attraktive Prämien oder in eine Bonuszahlung getauscht werden können. Weiterhin werden Vorsorgeuntersuchungen wie
Hautkrebs-Screening oder Zahnprophylaxe unterstützt. Aber auch sportliches Engagement, die Teilnahme an Wettkämpfen, die Mitgliedschaft in einem
Fitnessstudio oder Turnverein werden mit Bonuspunkten belohnt. Ebenfalls die Wahrnehmung der Kindesvorsorge oder ein Gesundheitscheck werden positiv angerechnet.
Ein
Wechsel der Krankenkasse kann sich also für jeden lohnen. Hierbei sollte man aber nicht nur auf die finanziellen Vorteile achten. Durch die Vielzahl der Angebote ist es möglich, die Krankenkasse zu wählen, die optimal auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Durch einen Vergleich ist es möglich, optimale Leistungen und finanzielle Vorteile gleichermaßen zu erhalten.