Mit einem angenommenen
Heiratsantrag ist ein Paar
verlobt ? das denken zumindest die meisten Menschen.
So einfach ist es jedoch nicht. Mit dem Versprechen, gemeinsam die Ehe einzugehen, wird einer Verlobung zugestimmt.
Meist feiern Paare diese Verlobung mit Angehörigen und Freunden und wissen dabei nicht, dass sie einen rechtsgültigen Vertrag eingehen.
Verlobung rechtlich - die rechtliche Bedeutung beim Verloben
Dazu gibt es sogar ein festgeschriebenes Gesetzt im Bürgerlichen Gesetzbuch. Hier wird festgehalten, dass eine Verlobung als ein
Vertrag gilt, dem beide Parteien zugestimmt haben. Zwar kann dieser Vertrag auch wieder ohne Probleme gelöst werden, hier kann es aber zu finanziellen Verpflichtungen kommen.
Diese treten beispielsweise ein, wenn sich beide Partner mit der Hochzeit einverstanden erklären, diese planen und bereits Kosten dafür begleichen und dann einer der Partner die Hochzeit absagt und die Verlobung löst. Rein rechtlich gesehen kann hier vor Gericht die Zahlung der Kosten eigeklagt werden.
Dass die Verlobung als eine
vertragliche Zusicherung gilt, hat jedoch auch einen ganz besonderen Vorteil. Lebt ein Paar nur zusammen in einer eheähnlichen Gemeinschaft, so gelten die Partner nicht als Angehörige und sind im Falle einer Krankheit nicht entscheidungsbefugt. Anders ist es nach einer Verlobung. Hier werden sie als Angehörige gesehen und erhalten damit auch alle Befugnisse.
Natürlich sollte nicht nur die rechtliche Seite der Verlobung gesehen werden. Eine Verlobung gilt als ?Kleine Ehe?. Sie ist ein romantisches Bündnis, mit dem sich die Partner auf die Ehe und die gemeinsame Zukunft vorbereiten und sie ist ein guter Grund, um allen Freunden und Verwandten von der geplanten Hochzeit zu erzählen und die Liebe so bereits vor der Trauung zu besiegeln.