crawlertrap

Sind Maklergebühren steuerlich absetzbar?

08 Nov
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Hat man sich für den Kauf einer Immobilie entschieden und mit Hilfe eines Maklers auch die richtige gefunden, so fallen zum Kaufpreis selbst auch noch Maklergebühren an. Die Courtage kann dabei je nach Region, Beliebtheit und Zustand der Immobilie zwischen drei und sechs Prozent zuzüglich Mehrwertsteuer betragen. Auf jeden Fall kann eine nicht unerhebliche Summe dabei zusammenkommen, die man dann natürlich auch gerne steuerlich absetzen würde.
Stellt sich nur die Frage, ob man Maklergebühren überhaupt steuerlich geltend machen kann.

Maklergebühren steuerlich absetzbar? - Nicht immer möglich


Ob Sie die Maklerprovision steuerlich absetzen können, hängt im Wesentlichen davon ab, ob Sie die gekaufte Immobilie privat nutzen oder vermieten möchten.

Sollte diese für die Eigennutzung bestimmt sein, so können Sie die Maklergebühren leider nicht steuerlich geltend machen. Denn dann erzielen Sie ja keine Einnahmen mit dem Gebäude und können diese folglich auch nicht steuerlich absetzen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen müssen. Dann können Sie die Umzugskosten steuerlich geltend machen und darunter fallen auch die Maklergebühren für eine Mietwohnung an.

Möchten Sie die Immobilie jedoch vermieten, dann können Sie die Aufwendungen für die Maklerprovision in Ihrer Steuererklärung auch geltend machen. Denn in diesem Fall werden Sie ja Einkünfte daraus erzielen, die Sie dann auch versteuern müssen. Abschreibungen und Ausgaben können Sie somit einkommensmindernd geltend machen. Die Maklerprovision wird jedoch nicht auf einmal abgezogen, sondern als Anschaffungsnebenkosten dem Kaufpreis zugerechnet, der dann jährlich mit 2 bis 2,5 Prozent linear abgeschrieben werden kann.

Die Maklerkosten können jedoch auch auf verschiedene Dienstleistungen aufgeteilt werden. Hat Sie der Makler beispielsweise auch bei der Finanzierung der eignen Immobilie beraten, dann kann dieser einen Teil der Provision für die Vermittlung berechnen und den Rest für die Beratung in Rechnung stellen. Dann hätten Sie die Möglichkeit den Betrag für die Beratung sofort in ganzer Höhe als Werbungskosten steuerlich abzusetzen. Wichtig dabei ist, dass diese Aufteilung sowohl im Kauf- als auch im Maklervertrag vermerkt wird.
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