Taxifahrer sind oft nicht sonderlich erfreut, wenn die Fahrt nur gerade mal um die Ecke geht. Dann ist es schon dem einen oder anderen passiert, dass der Taxifahrer die Fahrt aus diesem Grund abgelehnt hat. Ärgerlich, denn manchmal hat man es eben eilig, auch wenn der Weg nicht weit ist. Stellt sich nun die Frage, ob der Taxifahrer die Fahrt überhaupt verweigern darf.
Taxis gehören zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Die gesetzliche Grundlage für den Taxiverkehr in Deutschland stellt das
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und die dazu erlassene
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft).
Die Regelungen des PBefG erlauben es zudem den einzelnen Kommunen für ihr
Pflichtfahrgebiet eigene Beförderungsbedingungen und -entgelte festzulegen. Innerhalb dieses Pflichtfahrgebietes unterliegen die Taxen in den jeweiligen Kommunen der
Beförderungspflicht. Soll die Fahrt jedoch über das Pflichtfahrgebiet hinausgehen, so darf der Taxifahrer diese verweigern. In der Regel wird dies aber nicht passieren, da eine lange Fahr ja auch für den Taxifahrer lohnenswerter ist.
Innerhalb des Pflichtfahrgebietes unterliegen die Taxiunternehmer jedoch den Regelungen des PBefG. Die Beförderungspflicht wird hierbei durch
§13 BOKraft geregelt, in dem es heißt:
Der Unternehmer und das im Fahrdienst eingesetzte Betriebspersonal sind nach Maßgabe der Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes verpflichtet, die Beförderung von Personen durchzuführen. Soweit nicht ein Ausschluss von der Beförderungspflicht nach anderen Rechtsvorschriften besteht, können sie die Beförderung ablehnen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass die zu befördernde Person eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellt.
Im
PBefG §22 Abs.1 heißt es zudem:
Der Unternehmer ist zur Beförderung verpflichtet, wenn die Beförderungsbedingungen eingehalten werden.
Dies bedeutet also, dass ein Taxifahrer zum Beispiel dann eine Fahrt verweigern kann, wenn der Fahrgast sehr stark angetrunken ist oder eine Gefahr für ihn oder die der anderen Fahrgäste darstellt.
Er darf jedoch keine Fahrt ablehnen, nur weil es sich um eine in seinen Augen zu kurze Strecke handelt.