23 Sep Quelle: wikipedia.org 0 0 Sterne / 0 Bewertung Danke für Ihre Bewertung! Danke für Ihren Kommentar! Sie können jedes Artikel nur einmal bewerten. Sie können jedes Produkt nur einmal bewerten. Your review could not be added! Bei Verkehrsverstößen kann je nach Schwere des Vergehens ein Verwarnungsgeld, auch Verwarngeld, oder ein Bußgeld verhängt werden. Vielen ist der Unterschied zwischen einem Verwarnungsgeld und einem Bußgeld jedoch nicht bekannt. Im Folgenden soll dieser nun erklärt werden. Unterschied zwischen Verwarnungsgeld und Bußgeld Beim Falschparken oder der Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um nicht mehr als 20km/h beispielsweise, erhält der Verkehrssünder in der Regel ein Verwarnungsgeld und noch kein Bußgeld. Dieser Art Verstöße werden mit einem Verwarngeld von 5 bis 35 Euro geahndet. Die erhobenen Beträge sind deshalb relativ gering, da sonst keine weiteren Verwaltungskosten anfallen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn man das Verwarnungsgeldangebot auch annimmt und den Betrag fristgerecht begleicht. Dann können allerdings auch keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden. Will man das Verwarnungsgeld nicht bezahlen oder lässt die Frist unbeabsichtigt verstreichen, so folgt dem Verwarnungsgeldbescheid automatisch ein Bußgeldbescheid. Da hierdurch aber zusätzliche Verwaltungskosten anfallen, fällt das Bußgeld dann folglich auch etwas höher aus. Für die Verwaltungsgebühr muss man mit etwa 30 Euro rechnen. Anders als beim Verwarngeldbescheid kann man gegen den Bußgeldbescheid jedoch auch Einspruch einlegen. Ein Bußgeld wird auch immer dann verhängt, wenn es sich um schwerere Verkehrsverstöße handelt, so zum Beispiel wenn die Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschritten wurde. Auch hier besteht die Möglichkeit des Einspruchs, wenn man den Bußgeldbescheid als ungerechtfertigt erachtet. flensburg, verwarnungsgeld, bußgeld Adriana