Manchmal kann es sich für Eheleute lohnen die Steuerklasse zu wechseln. Dies ist in der Regel einmal im Jahr bis zum 30. November des jeweiligen Jahres möglich. Die Lohnsteuerkarte in Papierformat, wie wir sie bis dato kannten, gibt es 2012 nicht mehr.
Alle Informationen, die die Lohnsteuerkarte beinhaltete und jetzt als
Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) bezeichnet werden, werden nun in einer Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert und dem Arbeitgeber auf elektronischem Wege für den Lohnsteuerabzug bereitgestellt.
Steuerklasse wechseln 2012
Ehegatten, die ihre Steuerklasse wechseln möchten und beide steuerpflichtig sind und Arbeitslohn beziehen, haben die Möglichkeit zwischen den Steuerklassen IV/IV und III/V wählen und können zudem das seit 2010 neu eingeführte Faktorverfahren wählen. Dabei haben Ehegatten die Möglichkeit ihre Besteuerung gemäß ihres Anteils am Familieneinkommen zu wählen. Auf der Webseite des
Bayerischen Landesamtes für Steuern finden Sie einen Online-Rechner, mit dem Sie die für Sie beste Steuerklassenkombination berechnen können, ebenso die Faktorberechnung.
Ebenso im Internet auf der Seite des
Bundesministeriums der Finanzen finden Sie unter
Formular-Management-System (FMS) das entsprechende Formular, um die Steuerklasse zu wechseln. Da es etwas umständlich ist, das Formular zu finden, empfiehlt es sich dieses über die
Formularsuche zu suchen. Wenn Sie als Suchbegriff
Antrag auf Steuerklassenwechsel eingeben, erscheint dann auch schon der Link zum Formular, das Sie ausfüllen und direkt ausdrucken können.
Der Antrag muss dann beim zuständigen Finanzamt vorgelegt oder ihm zugeschickt werden. Beide Ehegatten müssen sich dabei ausweisen oder die Kopien ihrer Ausweise dem Antrag beilegen.