Lästige Besuche der GEZ-Mitarbeiter wird wahrscheinlich so ziemlich jeder kennen. Zwar müssen Sie diese nicht in Ihr Haus lassen, um aber zu verhindern, dass Mitarbeiter der GEZ sich überhaupt auf Ihrem Grundstück umschauen oder sich Zutritt in Ihre Wohnung verschaffen, haben Sie die Möglichkeit ihnen ein
generelles Hausverbot zu erteilen.
Denn laut des Urteils des
Amtsgerichts Bremen vom 23. August 2010 steht das Hausrecht über dem Recht der GEZ-Mitarbeiter, womit Sie die Möglichkeit haben den Mitarbeitern ein generelles Hausverbot für Ihre eigene Wohnung oder Ihr eigenes Grundstück zu erteilen. Darauf weist alle Bürger die
Piratenpartei hin und rät dazu sich das Urteil des Amtsgericht Bremen zunutze zu machen und der GEZ ein generelles Hausverbot für ihre Mitarbeiter zu erteilen.
Generelles Hausverbot für GEZ Mitarbeiter
Sollte sich dann trotzdem ein Mitarbeiter der GEZ auf Ihrem Grundstück oder in Ihrer Wohnung ohne Ihre ausdrückliche Erlaubnis umschauen wollen, so handelt es sich um Hausfriedensbruch, eine Straftat, die mit bis zu einem Jahr Haftstrafe geahndet werden kann.
Musterschreiben zu diesem Zweck und den jeweiligen Bundesländern finden Sie im Netz, wo Sie sie herunterladen und ganz formlos ein generelles Hausverbot der GEZ erteilen können, das sie dann auch unverzüglich befolgen muss.