crawlertrap

Dürfen Gutscheine zeitlich begrenzt sein?

05 Okt
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Über Gutscheine freut sich jeder, schließlich kann man ja auch Menge Geld sparen, doch ärgerlich wird es, wenn man die Frist verpennt hat, weil diese extrem kurz war. Darf ein Gutschein den zeitlich begrenzt sein?
Im marketing-blog.biz ist eine Studie abgebildet, die aus einer Umfrage entstanden ist, in der die Teilnehmer befragt wurden, ob sie Gutscheinportale im Internet nutzen, 46 Prozent tun dies. Doch gibt es im Internet einen entscheidenden Unterschied, was die Nutzung von Gutscheinen angeht. Denn im Internet ist es meistens so, dass man die Gutscheine sucht, wenn man sich schon für den Kauf entschieden hat und einfach ein paar Euro sparen möchte. Die richtigen Gutscheine, naja die Zettelchen vergisst man eben mal. Aber ist eine Ablauffrist wirklich rechtlich in Ordnung?

Die Schuldrechtsreform aus dem Jahre 2002 regel die Fristen für Gutscheine. Drei Jahre nach Ausstellung  - gerechnet vom  31. Dezember des Ausstelljahres - verjährt der Gutschein. Es sind aber auch auch befristete Laufzeiten erlaubt, wenn die Frist nach den Gepflogenheiten des jeweiligen Geschäftszweigs angemessen ist. Sollte die Frist aber zu kurz sein, gilt wiederrum die oben genannte Verjährungspflicht.

Wie man sieht, ist die Defintion etwas schwammig, denn was ist schon angemessen? Es ist aber so, dass sich die Geschäfte die, die Kunden damit anlocken möchte schon darauf achten werde, die Laufzeiten nicht zu kurz zu machen, da das ja sonst kundenunfreundlich wäre.
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