Ist das nicht ärgerlich? Man geht in den Urlaub und wird plötzlich krank. Hat man dann trotzdem erneut Anspruch auf Urlaub? Braucht man dafür eine Krankschreibung?
Im Urlaub krank / krankgeschrieben
Wer während des Urlaubes oder gar auf einer Reise erkrankt, denkt oft nicht daran, sich krankschreiben zu lassen, da sie glauben, auf den Urlaubsanspruch hätte die Erkrankung keinen Einfluss. Doch wer
im Urlaub krank wird, hat tatsächlich erneut Anspruch auf Urlaub.
Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet. (§ 9 des Bundesurlaubsgesetzes)
Das heißt, ein Nachweis ist dringend erforderlich, um die Tage, in denen man erkrankt war, in einem weiteren Urlaub nachholen zu dürfen. Man hat also Anspruch auf Urlaub, wenn man die Erkrankung durch ein ärztliches Zeugnis beweisen kann.
Für eine Krankschreibung und einen Urlaubsanspruch ist es also notwendig, dass man wirklich erkrankt und arbeitsunfähig ist. Dies muss man dem Arbeitgeber mit einem ärztlichen Zeugnis beweisen können.
Um den Urlaub jedoch ohne Krankheit verbringen zu müssen, und sich richtig erholen zu können, zeigt das Video oben, wie man einen
gesunden Urlaub planen kann.