crawlertrap

Erbschaft im Ausland: Europäischer Erbschein

18 Mär
  • 0
0 Sterne / 0 Bewertung
Danke für Ihre Bewertung!
Danke für Ihren Kommentar!
Sie können jedes Artikel nur einmal bewerten.
Sie können jedes Produkt nur einmal bewerten.
Your review could not be added!
Noch ist es gar nicht so einfach eine Erbschaft im Ausland anzutreten. Denn hat beispielsweise ein Deutscher, der seinen Lebensabend in Frankreich im eigenen Häuschen verbrachte, dieses seinen Kindern vererbt, so wird er nach deutschem Recht beerbt, einschließlich seines Vermögens in Frankreich.
Das französische Recht sagt aber, dass er nach französischem Recht, einschließlich seines Vermögens in Deutschland, beerbt wird. Eine ausweglose Situation also, bei der nur noch der Anwalt helfen kann, was viel Zeit und Nerven kostet.


Doch dies soll sich mit dem europäischen Erbschein, der für alle EU-Mitgliedsstaaten gültig sein wird, ändern. Laut der im EU-Parlament beschlossenen Verordnung soll dann für jeden Erbfall nur noch ein EU-Mitgliedsstaat zuständig sein, was sie Erbschaft im Ausland wesentlich vereinfachen wird.

Europäischer Erbschein vereinfacht die Erbschaft im europäischen Ausland


So werden Menschen, die etwas zu vererben haben rechtzeitig selbst entscheiden können, nach welchem Recht sie die Erbschaft durchführen möchten. Laut der neuen Verordnung wird in Zukunft jeder die Möglichkeit haben sich für sein Staatsangehörigkeitsrecht entscheiden zu können. Im Falle des oben erwähnten Deutschen würde er dann nach dem deutschen Recht beerbt. Tut man es nicht, so gilt das Recht des Staates, in dem man zum Zeitpunkt des Todes dauerhaft gelebt hatte. Egal wie man sich entscheidet, gilt das jeweilige Recht europaweit für den gesamten Nachlass.

Somit wäre dann nur noch ein Gericht für den Erbfall zuständig, was die Sache den Erben erheblich vereinfachen würde. Die Höhe der Steuer hängt jedoch weiterhin von dem jeweiligen EU-Staat ab. Es wird also nur noch eines schriftlichen Nachweises bedürfen, der europaweit anerkannt werden muss. Durch diese Anerkennung des europäischen Erbscheins werden Erben auch solche wichtigen Dinge wie die Verfügung über Bankkonten oder Eintragungen ins Grundbuch auch im Ausland vornehmen können.

Allerdings muss man sich hier noch etwas gedulden. Wenn alle Regierungen dem neuen Erbrecht zugestimmt haben, und das ist anzunehmen, dann wird es noch drei Jahre in Anspruch nehmen bis die neuen Regelungen zum europäischen Erbrecht gelten werden. So lange sollten sich Betroffene noch gedulden, um Probleme und Stress zu vermeiden.
  • Bitte füllen Sie alle erforderlichen (*) Felder aus, um einen Kommentar zu senden.


Ok! Einverstanden