Genussscheine werden weniger häufig als
Geldanlage ausgewählt was schlicht und einfach daran liegt, dass nicht viele Anleger über die Möglichkeiten solch einer Anlage informiert sind. Bei einem Genussschein hat der Investor die Möglichkeit, an den Gewinnen eines bestimmten Unternehmens beteiligt zu werden.
Genussscheine Definition:
Genussscheine sind sozusagen eine Kombination aus
Aktien und Anleihen. Jeder dieser Scheine verfügt über unterschiedliche Eigenschaften, die von den Unternehmen festgelegt werden. Diese Eigenschaften kann ein potentieller Anleger einsehen und so abwägen, ob er eine Investition tätigen möchte. Genussscheine haben eine vorher vereinbarte Laufzeit und enden dann automatisch.
Der wohl größte Vorteil von Genussscheinen ist die Verzinsung, die bei Vertragsunterzeichnung festgelegt und jährlich durchgeführt wird. Der Anleger erhält den durch die Verzinsung erworbenen Gewinn einmal im Jahr direkt ausgezahlt. Die Höhe der Zahlung ist jedoch abhängig vom Gewinn des Unternehmens und somit bietet der Vorteil auch gleichzeitig einen
Nachteil:
Schreibt das Unternehmen keine Gewinne, haben auch die Anleger keine Gewinne. Das Risiko selbst kann der Investor jedoch minimieren, indem er sich für den Abschluss eines Nachzahlungsanspruches entschließt. Wenn ein Unternehmen also in einem Jahr keine Gewinne macht, im Folgejahr jedoch wieder schwarze Zahlen schreibt, so erhält der Investor eine doppelte Zahlung seines Gewinns, um Vorjahresverluste auszugleichen.
Nicht selten minimiert die Entscheidung für einen Nachzahlungsanspruch jedoch die Höhe der Zinsen und läuft der Vertrag für den Genussschein aus, bevor das Unternehmen wieder in die schwarzen Zahlen kommt, hat der Investor keinerlei Anspruch auf Entschädigung.
Die Höhe des Kapitals legt der Investor selber fest. Hier gibt es nur selten Vorgaben von Seiten des Unternehmens. Daher können Genussscheine auch schon mit Einsatz von sehr wenig Kapital erworben werden. Ein weiterer Vorteil sind die übersichtlichen Laufzeiten, die sich meist auf wenige Jahre beschränken. Der Investor kann auch jederzeit kündigen und verliert dann lediglich das eingezahlte Kapital.
Der Unterschied zu einer Aktie liegt bei den Genussscheinen vor allem bei den Rechten des Investors. Diese sind nämlich deutlich eingeschränkt. Es ist den Investoren weder möglich, an Jahreshauptversammlungen teilzunehmen noch verfügen sie über ein Mitspracherecht. Bei einer Insolvenz des Unternehmens stehen Genussscheinbesitzer ganz unten auf der Liste der Gläubiger und verlieren daher meist ihre Einlagen. Vor- und Nachteile sollten daher vor der Investition genau abgewogen werden.