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Unterhalt: Wer hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?

30 Jan
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In Deutschland hat jedes Kind dann einen Anspruch auf Unterhalt, wenn die Eltern nicht zusammenleben. Der Unterhalt wird an den Elternteil gezahlt, der sich um die Erziehung des Kindes kümmert und bei dem sich der Hauptwohnsitz des Kindes befindet.
Doch nicht immer funktioniert die Unterhaltszahlung reibungslos. Daher gibt es die Möglichkeit, einen Unterhaltsvorschuss zu beantragen.

Unterhaltsvorschuss: Unterhalt für ein Kind - wie lange?


Der Unterhaltsvorschuss wird höchstens für die Länge von 72 Monaten gezahlt. Das Kind darf ein Alter von 12 Jahren nicht überschritten haben, wenn der Vorschuss beantragt wird, denn nach dem 12. Lebensjahr wird er nicht mehr ausgezahlt. Voraussetzung, um den Unterhaltsvorschuss zu bekommen ist, dass der Antragsteller nachweislich alleinerziehend ist. Zudem muss der unterhaltspflichtige Elternteil namentlich genannt werden.
Dies hängt damit zusammen, dass der Staat sich den Unterhaltsvorschuss von der unterhaltspflichtigen Person zurückholt. Wird diese nicht benannt, kommt es zu einer Ablehnung des Antrages. Das Einkommen ist beim Unterhaltsvorschuss nicht relevant und wird bei der Bearbeitung des Antrages nicht hinzugezogen.

Wichtig ist auch, dass der Antragsteller nicht regelmäßig Unterhalt bekommt oder nachweisen kann, dass die Unterhaltszahlungen unter dem gesetzlichen Mindestunterhalt liegen. Sind diese Voraussetzungen alle erfüllt, kann der Antrag beim Jugendamt eingereicht werden. Auf Wunsch kann auch gleich eine Beistandschaft beantragt werden. Mit dieser Beistandschaft kümmert sich das Jugendamt dann darum, dass der Unterhaltspflichtige seinen Zahlungen nachkommt.
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