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Der Begriff Freistaat entstand in Deutschland im 19. Jahrhundert und bezeichnete eine Republik, also einen Saat, der sich von der Herrschaft des Monarchen befreit hatte.
Bereits im Mittelalter gab es viele Städte, die sich als frei bezeichneten. So zum Beispiel die Freie Hansestadt Hamburg oder die Freie Hansestadt Bremen, die sich bis heute noch so nennen. Auch Köln hat sich einmal als Freie Reichsstadt bezeichnet. Diesen Städten wurden bestimmte Rechte, Steuerfreiheiten oder die eigene Gerichtshoheit zugesprochen.
In der Bundesrepublik Deutschland gilt die amtliche Bezeichnung Freistaat für die Bundesländer Bayern, Sachsen und Thüringen. Heute hat diese Bezeichnung jedoch keine rechtliche Bedeutung mehr, da alle Länder der Bundesrepublik dem gleichen Verfassungsrecht unterliegen und keine Sonderstellung mehr einnehmen. Was die Freistaaten von den übrigen Bundesländern unterscheidet ist lediglich, dass die Bürger eines Freistaats gleichzeitig auch seine Staatsbürger sind. Sie haben sozusagen zwei Staatsbürgerschaften, die der Bundesrepublik Deutschland und die ihres Freistaates.
Bereits im Mittelalter gab es viele Städte, die sich als frei bezeichneten. So zum Beispiel die Freie Hansestadt Hamburg oder die Freie Hansestadt Bremen, die sich bis heute noch so nennen. Auch Köln hat sich einmal als Freie Reichsstadt bezeichnet. Diesen Städten wurden bestimmte Rechte, Steuerfreiheiten oder die eigene Gerichtshoheit zugesprochen.
In der Bundesrepublik Deutschland gilt die amtliche Bezeichnung Freistaat für die Bundesländer Bayern, Sachsen und Thüringen. Heute hat diese Bezeichnung jedoch keine rechtliche Bedeutung mehr, da alle Länder der Bundesrepublik dem gleichen Verfassungsrecht unterliegen und keine Sonderstellung mehr einnehmen. Was die Freistaaten von den übrigen Bundesländern unterscheidet ist lediglich, dass die Bürger eines Freistaats gleichzeitig auch seine Staatsbürger sind. Sie haben sozusagen zwei Staatsbürgerschaften, die der Bundesrepublik Deutschland und die ihres Freistaates.