Das Wort
Amnestie leitet sich von dem altgriechischen
amnēstia ab und bedeutet so viel wie
Vergeben, Vergessen.
Bei der Amnestie handelt es sich um einen Straferlass, der entweder nur teilweise oder gänzlich gewährt wird. Dabei wird von der Regierung eines Landes einer bestimmten Gruppe von Menschen bzw. Häftlingen, die sich entweder des gleichen Vergehens schuldig gemacht haben oder eine gleich hohe Strafe verbüßen, die restliche Strafverbüßung erlassen.
Dies unterscheidet die Amnestie von der Begnadigung, bei der nur einzelne Täter begnadigt werden.
In Deutschland und auch in vielen anderen Ländern gibt es die sogenannte
Weihnachtsamnestie. Dabei wird Häftlingen, dessen Entlassung eigentlich auf die Zeit nach Weihnachten fallen würde, diese bereits vorher gewährt, damit sie die Feiertage zusammen mit ihrer Familie verbringen können. In Deutschland kann eine Amnestie nur durch ein parlamentarisches Gesetz (Straffreiheitsgesetz) durch den Bundestag erlassen werden. Das Recht auf eine Begnadigung im Einzelfall steht dem Bundespräsidenten zu.
Eine Amnestie kann zum Beispiel nach dem Niedergang einer Diktatur zur Anwendung kommen, um politische Gefangene, die sich gegen das Regime aufgelehnt haben, zu befreien. Somit dient sie auch der Anpassung des Strafrechts an die neuen Verhältnisse. Aber auch um die Wogen bei Bürgerkriegen oder politischen Unruhen zu glätten, kann Amnestie angewendet werden.