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Winterreifenpflicht im Ausland - Wie sind die Regelungen in unseren Nachbarländern?

03 Jan
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In Deutschland herrscht seit 2010 die Winterreifenpflicht.
Ein fester Zeitraum ab wann bis wann die Winterreifen Pflicht sind, ist in der Straßenverkehrsordnung jedoch nicht geregelt.

Bei entsprechend schlechten Straßenverhältnissen, wie Glatteis, Schneematsch und Schneeglätte, muss Ihr Auto jedoch mit den M+S-Reifen (Matsch- und Schneereifen) ausgestattet sein.

Im Ausland sind die Regelungen bezüglich der Winterreifenpflicht mitunter etwas anders, was Sei beachten sollten, wenn Sie demnächst Ihren Winterurlaub in einem unserer Nachbarländer verbringen möchten.

Winterreifenpflicht im Ausland - Regelungen einiger Nachbarländer

Österreich:

In Österreich gilt für den Zeitraum vom 1. November bis zum 15. April die Winterreifenpflicht. Demnach müssen Pkws und Lkws bis zu 3,5 Tonnen ähnlich wie in Deutschland bei winterlichen Verhältnissen (Glatteis, Schneematsch etc.) mit Winterreifen oder Schneeketten ausgestattet sein. Anders als in Deutschland beträgt dort die Mindestprofiltiefe jodoch vier und nicht 1,6 Millimeter. Verstöße gegen die Vorschrift können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Schweiz:

In der Schweiz gibt es keine allgemeine Winterreifenpflicht. Bei entsprechender Witterung werden Winterreifen lediglich empfohlen. Im Falle eines Unfalls könnte es Ihnen jedoch passieren, dass Sie viel stärker haftbar gemacht werden, wenn Sie mit Sommerreifen unterwegs sind.

Italien und Frankreich

In den beiden Urlaubsländern werden die Winterreifen je nach Wetterlage für bestimmte Streckenabschnitte kurzfristig durch eine entsprechende Beschilderung angeordnet.

Italienreisende sollten zudem das Reiseziel berücksichtigen, denn in manchen Regionen herrscht hier für einen bestimmten Zeitraum die Winterreifenpflicht. So im Aostatal, wo Sie vom 15. Oktober bis zum 15. April Winterreifen aufmontiert haben müssen.

Slowenien/Tschechien/Lettland/Ungarn

In Tschechien besteht für den Zeitraum zwischen dem 1. November und 31. März bei winterlichen Verhältnissen die Winterreifenpflicht.

In Slowenien zwischen dem 15. November und 15. März, bei winterlichen Verhältnissen auch außerhalb dieses Zeitraums. Hier reichen auch Radialreifen, wenn sie eine Mindestprofiltiefe von vier Millimetern aufweisen, aus. In Slowenien reichen zudem nur zwei Winterreifen aus.

In Lettland besteht die Winterreifenpflicht vom 1. Dezember bis zum 29. Februar mit einer Mindestprofiltiefe von drei Millimetern.

Wenn Sie im Winter nach Ungarn verreisen möchten, dann sollten Sie unbedingt auch daran denken, Schneeketten mitzunehmen, denn diese müssen da in der Wintersaison immer mitgeführt werden. Andernfalls könnte Ihnen die Einreise verweigert werden.

Skandinavien

In Finnland besteht für den Zeitraum vom 1. Dezember bis zum 29. Februar die generelle Winterreifenpflicht. Die Mindestprofiltiefe beträgt drei Millimeter. Auch in Norwegen und in Schweden besteht eine Winterreifenpflicht, jedoch sind anders als in Finnland die Touristen von dieser Regelung nicht zwingend betroffen.

Keine Winterreifenpflicht hingegen besteht in den Ländern Polen, Großbritannien, Dänemark, Belgien und den Niederlanden.

Am besten erkundigen Sie sich vor Reiseantritt noch genau über die geltenden Regelungen in den jeweiligen Ländern, um keine bösen Überraschungen zu erleben.
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