2.5 Sterne /
2 Bewertungen
Danke für Ihre Bewertung!
Danke für Ihren Kommentar!
Sie können jedes Artikel nur einmal bewerten.
Sie können jedes Produkt nur einmal bewerten.
Your review could not be added!
Die Befugnisse und Zuständigkeiten der EU-Institutionen, sowie die Regeln und Verfahren, die diese zu befolgen haben, sind in Verträgen niedergelegt worden, die von den Staats- und Regierungschefs aller EU-Länder vereinbart und von den Parlamenten ratifiziert wurden. Im Folgenden werden die einzelnen Organe der EU vorgestellt.
Organe der EU:
- Europäischer Rat mit Sitz in Brüssel: legt allgemeine politische Richtung der EU fest, wird aber nicht gesetzgeberisch tätig. Hier finden auch die Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs unter dem Vorsitz des Präsidenten des Europäischen Rates statt.
- Europäisches Parlament (Legislative) mit Sitz in Straßburg: vertritt europäische Bürger und Bürgerinnen und wird von diesen direkt gewählt. Das Parlament ist auch im Rat vertreten und teilt sich mit diesem die Haushaltsbefugnisse, obgleich die Entscheidung, ob der Gesamthaushalt angenommen oder abgelehnt wird nur beim Parlament liegt. Des Weiteren übt das Europäische Parlament die demokratische Kontrolle über alle EU-Organe aus und benennt die Kommissionsmitglieder der Europäischen Kommission.
- Rat der Europäischen Union (Legislative und Teile der Exekutive) mit Sitz in Brüssel: Hier sind die Regierungen aller Mitgliedsländer vertreten. Der Rat ist zusammen mit dem Parlament als Gesetzgeber tätig und teilt sich mit diesem die Haushaltsbefugnisse und schließt internationale Verträge ab.
- Europäische Kommission (Exekutive) mit Sitz in Brüssel: vertritt die Interessen der gesamten EU, schlägt dem Parlament und dem Rat neue Rechtsvorschriften vor, verwaltet den Haushalt und setzt die Politik der EU um, wacht über die Einhaltung des EU-Rechts und verhandelt internationale Verträge.
Hinzu kommen noch weitere wichtige Institutionen der Europäischen Union:
- Gerichtshof der Europäischen Union mit Sitz in Luxemburg: sorgt für die Einhaltung des EU-Rechts.
- Europäischer Rechnungshof mit Sitz in Luxemburg: prüft die Ausgaben der EU.
- Europäische Zentralbank mit Sitz in Frankfurt a. M.: legt die Währungspolitik der EU fest und sichert die Preisstabilität in der Eurozone.
- Europäische Investitionsbank mit Sitz in Luxemburg: finanziert und fördert Investitionsprojekte zur wirtschaftlichen Entwicklung und hält die Mehrheit der Anteile am Europäischen Investitionsfonds (EIF).
[Quellen: europa.eu; de.wikipedia]