18 Dez 0 0 Sterne / 0 Bewertung Danke für Ihre Bewertung! Danke für Ihren Kommentar! Sie können jedes Artikel nur einmal bewerten. Sie können jedes Produkt nur einmal bewerten. Your review could not be added! Vielleicht ist es Ihnen auch schon einmal passiert, dass Sie von einer Kassiererin oder anderem Personal in einem Supermarkt gebeten wurden Ihre Tasche vorzuzeigen, damit diese einen Blick reinwerfen können. Womöglich haben Sie auch ja gesagt, um keine weiteren Unannehmlichkeiten heraufzubeschwören. Taschenkontrollen sind nicht erlaubt! Jedoch hätten Sie die Bitte auch getrost ablehnen dürfen, denn vom Personal durchgeführte Taschenkontrollen sind nicht erlaubt. Auch nicht vom Chef, Abteilungsleiter oder Ladendetektiv. Nur die Staatsanwaltschaft und die Polizei sind dazu berechtigt und dies auch nur dann, wenn ein konkreter Verdacht auf Diebstahl vorliegt. Eine bloße Vermutung reicht hier nicht aus. Und bedenken Sie, dass bei einem unbegründeten Diebstahlverdacht der Polizeieinsatz vom Supermarkt bezahlt werden muss, weshalb Sie bei Unsicherheit wahrscheinlich doch gehen gelassen werden. Wenn trotzdem die Polizei gerufen wird, kann es passieren, dass Sie eine Weile warten werden müssen. Sollte diese nach zwei Stunden jedoch immer noch nicht erschienen sein, dann dürfen Sie auch gehen, ansonsten würde es sich um Freiheitsberaubung handeln und Sie hätten das Recht eine Strafanzeige zu erstatten. Ihre Anschrift und Personalien werden Sie womöglich hinterlassen müssen. supermarkt, handtasche, diebstahl Adriana