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In Deutschland kursiert seit jeher das Gerücht, dass sich der Finderlohn auf zehn Prozent beläuft. Dem ist aber natürlich nicht so.
Laut dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) beläuft sich der Finderlohn bei einem Wert von bis zu 500 Euro auf fünf Prozent. Für alles was darüber liegt wird, entfallen nur noch drei Prozent auf den Finderlohn.
Wenn Sie also einen Geldbeutel mit 1.000 Euro finden, so stehen Ihnen für die ersten 500 Euro fünf Prozent, also 25 Euro und für die restlichen 500 Euro drei Prozent, also 15 Euro zu. Insgesamt würden Sie also auf 40 Euro Finderlohn kommen.
Laut dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) beläuft sich der Finderlohn bei einem Wert von bis zu 500 Euro auf fünf Prozent. Für alles was darüber liegt wird, entfallen nur noch drei Prozent auf den Finderlohn.
Wenn Sie also einen Geldbeutel mit 1.000 Euro finden, so stehen Ihnen für die ersten 500 Euro fünf Prozent, also 25 Euro und für die restlichen 500 Euro drei Prozent, also 15 Euro zu. Insgesamt würden Sie also auf 40 Euro Finderlohn kommen.