Im allgemeinen Sprachgebrauch wird oft kein Unterschied zwischen dem Eigentum und dem Besitz gemacht. Rechtlich gesehen, besteht jedoch ein großer Unterschied zwischen den beiden Begriffen.
Unterschied zwischen Eigentum und Besitz:
Eigentum
Wenn man die
rechtliche Gewalt über eine Sache hat, so handelt es sich um Eigentum. Der Eigentümer kann also über die Sache verfügen wie er möchte. Er kann sie verkaufen, verschenken, vermieten oder auch wegwerfen und ist zudem berechtigt anderen Personen die Nutzung des Gegenstandes zu verweigern oder zu verbieten.
Wenn Sie sich zum Beispiel ein Auto oder eine Wohnung gekauft haben, dann sind Sie der rechtmäßige Eigentümer. Trotzdem können auch die Rechte eines Eigentümers eingeschränkt werden. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt. Dann muss sich der Eigentümer an bestimmte Vorlagen halten, wenn er bauliche Veränderungen an dem Gebäude vornehmen will und sich zu diesem Zweck die Zustimmung des zuständigen Amtes einholen.
Besitz
Unter Besitz versteht man hingegen die tatsächliche Gewalt über eine Sache. Man kann also eine Sache besitzen ohne der eigentliche Eigentümer dieser zu sein. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie ein Auto oder eine Wohnung mieten oder bei einem Freund einen Hammer ausleihen. Im Falle der Mietwohnung werden Ihre Besitzerrechte in einem Mietvertrag festgehalten. Aber auch ein Dieb ist, obwohl er gegen das Gesetz verstoßen hat, zunächst einmal der Besitzer des gestohlenen Gegenstandes, da er die tatsächliche Gewalt über diesen besitzt.