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Bei einem Erbschein handelt es sich um eine öffentliche Urkunde, die vom Nachlassgericht ausgestellt wird.
Das Nachlassgericht ist das für den letzten Wohnsitz des Verstorbenen zuständige Amtsgericht, bei dem Sie einen formlosen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins stellen können.
Wozu braucht man einen Erbschein?
In dem Erbschein wird festgehalten wer der Erbe des Verstorbenen ist und zu welchem Ausmaß. Es handelt sich also um einen Nachweis darüber wer den Verstorbenen beerbt hat. Den Erbschein brauchen Sie um beispielsweise über das Bankkonto der Erblassers verfügen zu können. Ohne diesen Nachweis wird Ihnen die Bank keine Auskünfte erteilen.
Bei Vorlage des Erbscheins erhalten Sie aber alle notwendigen Auskünfte und können über das Konto verfügen. Aber auch bei diversen anderen Behörden wird der Erbschein benötigt. So zum Beispiel, wenn Ihnen der Verstorbene ein Grundstück vererbt hat. Dann müssen Sie als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden und dafür müssen Sie den Erbschein vorlegen.
Wenn Sie der Alleinerbe sind, dann genügt als Dokument oft auch nur das notarielle Testament. Auf der sicheren Seite sind Sie jedoch, wenn Sie trotzdem den Erbschein beantragen.