22 Sep 0 0 Sterne / 0 Bewertung Danke für Ihre Bewertung! Danke für Ihren Kommentar! Sie können jedes Artikel nur einmal bewerten. Sie können jedes Produkt nur einmal bewerten. Your review could not be added! Abtreibung ist ein heftig diskutiertes Thema weltweit, von daher wäre es angemessen, zumindest die rechtliche Lage zu dem Thema im eigenen Land zu kennen. In Deutschland werden etwa 14% der Schwangerschaften abgebrochen. Gewöhnlich werden Abtreibungen durch Absaugung oder durch eine Hormonzugabe nur in der ersten zwölf Wochen durchgeführt. In Deutschland ist es so, dass laut Strafgesetzbuch, ein Schwangerschaftsabbruch mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird, aber es gibt natürlich Ausnahmen. Ein Schwangerschaft beginnt in Deutschland erst mit der Nidation, also mit der Einnistung der befruchteten Eizelle in die Gebärmutterschleimhaut. Die Nidation beginnt überlicherweise zwischen dem 5. und 6. Tag. Da viele aber oft erst später feststellen, dass sie schwanger sind und das Kind vielleicht nicht wollen, ist die Inanspruchsnahme der nächsten Ausnahmeregelungen wahrscheinlicher. Abtreibung: Abtreiben in Deutschland Im Strafgesetzbuch gibt es drei straffreie Ausnahmen. Die eine Ausnahme verlangt von der Schwangeren, dass sie nachweisen kann, an einer Schwangerschaftskonfliktberatung teilgenommen und dreitägige Bedenkfrist eingehalten zu haben. Hier ist der Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten zwölf Wochen nach der Befruchtung zulässig. Es gibt noch eine weitere Ausnahme, die eine Abtreibung strafrechtlich rechtfertig. Besteht Grund zur Annahme, dass die Schwangerschaft Folge einer Vergewaltigung oder einer vergleichbaren Sexualstraftat ist, darf auch hier in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft abegtrieben werden. Die dritte Ausnahme ist, wenn Gefahr für das Leben oder die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren, welche nur durch einen Schwangerschaftsabbruch abgewendet werden kann, dann besteht Straffreiheit während der gesamten Schwangerschaft. Bei nachabtreibung.de gibt es einen sehr informativen Artikel über die Finanzierung einer Abtreibung, denn die Kasse zahlt die Abtreibung an sich nämlich nicht. schwangerschaft, verhütung, geschlechtsverkehr Eva