Für die essbaren Pflanzenteile gibt es verschiedene Definitionen, die diese entweder als Gemüse oder als Obst qualifizieren.
Laut der
botanischen Definition werden als Obst aus bestäubten Blüten entstandene Früchte bezeichnet. Als Gemüse werden diejenigen Pflanzen bezeichnet, bei denen andere Pflanzenteile zum Verzehr geeignet sind, so z. B. Blätter und Wurzeln.
Die
Lebensmitteldefinition hingegen besagt, dass Obst von mehrjährigen und Gemüse von einjährigen Pflanzen stammt.
Es werden aber auch solche Unterscheidungen wie süß oder nicht süß im Gechmack und ob die Pflanzenteile roh gegessen werden können oder gekocht werden müssen gemacht. Da aber bei bestimmten Arten keine dieser Definitionen eindeutig zutrifft, hat man sich auf die Bezeichnung
Fruchtgemüse geeinigt.
Fruchtgemüse sind also verschiedene Gemüsearten, deren Früchte zum Verzehr geeignet sind. Zum Fruchtgemüse zählen unter anderem:
- Tomaten
- Gurken
- Paprika
- Auberginen
- Zucchini
- Hülsenfrüchte
- Melonen
- Kürbisse
- Okraschoten
Fast alle Arten von Fruchtgemüse werden in verschiedenen Sorten gezüchtet.