Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus über einen Makler zur Anmietung oder zum Kauf vermittelt bekommen haben, so fällt in der Regel auch eine Maklerprovision oder Courtage an.
Laut dem
Mieterbund darf eine Maklerprovion bei einer Vermietung
maximal zwei Monatsmieten ohne Nebenkostenvorauszahlung, die Kaltmiete also, betragen. Dazu wird noch die Mehrwertsteuer anrechnet.
Beachten Sie jedoch, dass der Immobilienvermittler keinen Anspruch auf eine Maklerprovision hat, wenn er gleichzeitig der Eigentümer, Mieter, Verwalter oder Vermieter der Wohnung oder des Hauses ist. Auch wenn er rechtlich oder wirtschaftlich eng mit diesen verflochten ist, besteht kein Anspruch auf Provision. Wenn Sie dies erst zu einem späteren Zeitpunkt herausfinden sollten, dann haben Sie das Recht die Maklerprovision in voller Höhe zurückzuverlangen. Dafür haben Sie drei Jahre lang Zeit ab Vertragsabschluss.
Bei einem
Immobilienkauf ist die Maklerprovision nicht eindeutig rechtlich geregelt. Je nach Region kann sie
zwischen drei und sechs Prozent des Kaufpreises plus Mehrwertsteuer betragen. Immobilienmaklern ist es zudem grundsätzlich erlaubt sowohl für den Verkäufer als auch den Käufer tätig zu sein, ohne einen der beiden Vertragspartner darüber informieren zu müssen.
Es empfiehlt sich beim Kauf einer Immobilie zusätzliche Informationen über den Zustand, die technische Ausstattung, Wärmeisolierung usw. einzufordern. Sollte sich nämlich im Nachhinein herausstellen, dass der Makler Ihnen falsche Informationen gegeben hat, so muss er Ihnen die Courtage in voller Höhe zurückzahlen.