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Im Straßenverkehr kann es schon mal hitzig zugehen und schnell ist es geschehen, dass man einem anderen Autofahrer den Stinkefinger ausstreckt oder verbale Beleidigungen loslässt.
Doch davor sollte man sich lieber hüten, denn eine Beleidigung im Straßenverkehr kann ganz schön teuer werden. So wurden schon Strafen für den besagten Stinkefinger in Höhe von 600 bis 4.000 Euro verhängt. Für andere Beleidigungen kann durchaus eine Strafe in Höhe von 2.500 Euro folgen.
Einen Regelsatz gibt es hierbei jedoch nicht. Die Geldstrafen orientieren sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen des Angeklagten und werden in Tagessätzen angegeben. 30 Tagessätze entsprechen dabei einem Monatsgehalt.
Doch davor sollte man sich lieber hüten, denn eine Beleidigung im Straßenverkehr kann ganz schön teuer werden. So wurden schon Strafen für den besagten Stinkefinger in Höhe von 600 bis 4.000 Euro verhängt. Für andere Beleidigungen kann durchaus eine Strafe in Höhe von 2.500 Euro folgen.
Einen Regelsatz gibt es hierbei jedoch nicht. Die Geldstrafen orientieren sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen des Angeklagten und werden in Tagessätzen angegeben. 30 Tagessätze entsprechen dabei einem Monatsgehalt.