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Viele Lebensmittel tragen solche Kennzeichnungen wie kalorienarm oder kalorienreduziert, aber was bedeutet das nun im Einzelnen?
Solche Lebensmittel, die nährwertbezogene Angaben, wie eben kalorienarm, tragen, unterliegen der Nährwert-Kennzeichnungsverordnung.
Die genauere Definition von kalorienarm oder auch energiearm lautet geringer Brennwert. Darauf darf nur dann hingewiesen werden, wenn der Brennwert die folgenden Werte nicht überschreitet:
- höchstens 210 kJ oder 50 kcal pro 100 g bei Lebensmitteln, ausgenommen bei Getränken, Suppen und Brühen
- höchstens 84 kJ oder 20 kcal pro 100 ml bei Getränken, Suppen und Brühen
Solche Lebensmittel, die nährwertbezogene Angaben, wie eben kalorienarm, tragen, unterliegen der Nährwert-Kennzeichnungsverordnung.
Die genauere Definition von kalorienarm oder auch energiearm lautet geringer Brennwert. Darauf darf nur dann hingewiesen werden, wenn der Brennwert die folgenden Werte nicht überschreitet:
- höchstens 210 kJ oder 50 kcal pro 100 g bei Lebensmitteln, ausgenommen bei Getränken, Suppen und Brühen
- höchstens 84 kJ oder 20 kcal pro 100 ml bei Getränken, Suppen und Brühen