01 Aug 0 0 Sterne / 1 Bewertung Danke für Ihre Bewertung! Danke für Ihren Kommentar! Sie können jedes Artikel nur einmal bewerten. Sie können jedes Produkt nur einmal bewerten. Your review could not be added! Aktive Sterbehilfe meint die gezielte Tötung bzw. das Herbeiführen des Todes einer Person auf ihren tatsächlichen oder mutmaßlichen Wunsch hin. Weltweit ist die aktive Sterbehilfe jedoch nur in sehr wenigen Ländern erlaubt, nämlich in den Niederlanden, in Luxemburg und in Belgien. Als erstes Land weltweit hat die Niederlande 2001 das Gesetz zur Kontrolle der Lebensbeendigung auf Verlangen und Hilfe bei der Selbsttötung eingeführt und somit aktive Sterbehilfe legalisiert. 2002 trat dann auch in Belgien das Gesetz zur Sterbehilfe in Kraft. 2009 verabschiedete Luxemburg das Gesetz zur Sterbehilfe und Beihilfe bei der Selbsttötung. sterbehilfe, niderlande, luxemburg Adriana