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Wenn Sie ein neues oder ein gebrauchtes Fahrzeug anmelden möchten, müssen Sie sich zu der in Ihrem Wohnort zuständigen Zulassungsstelle begeben.
Welche Unterlagen Sie hierfür benötigen hängt davon ab, ob es sich um eine Neuzulassung oder eine Wiederzulassung (wenn Sie Ihr Auto nur kurzfristig abgemeldet haben) handelt. Bei Gebrauchtwagen ist zudem zu berücksichtigen, dass manche Behörden zusätzlich den Kaufvertrag verlangen.
Gegen eine Gebühr können Sie sich auch Ihr persönliches Wunschkennzeichen ausstellen lassen, sofern die von Ihnen gewünschte Kombination noch verfügbar ist. Da für ein Eurokennzeichen derzeit noch keine Pflicht vorliegt und dieser in der Regel teurer ist, können Sie sich auch, wenn Sie Geld sparen wollen, für ein älteres Modell entscheiden.
Unterlagen, die benötigt werden, um ein Auto anzumelden:
Wiederzulassung:
- Kfz-Brief,
- Kfz-Schein Abmeldung,
- Versicherungsdoppelkarte,
- gültiger Personalausweis,
- HU-Bericht,
- AU-Bericht,
- Vollmacht, falls die Anmeldung durch Dritte vollzogen wird.
Neuzulassung:
- Kfz-Brief,
- Versicherungsdoppelkarte,
- gültiger Personalausweis,
- Vollmacht, wenn Anmeldung durch Dritte