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Ein Verkehrsunfall kann schnell passieren und hat es mal gekracht, sollte man bestimmte Dinge beachten. Im Folgenden wird erklärt, wie Sie sich im Falle eines Autounfalls richtig verhalten.
Bei einem Verkehrsunfall sollten Sie als aller Erstes an die Absicherung der Unfallstelle und die Versorgung von Verletzten denken.
§ 34 der Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt bei einem Verkehrsunfall folgende Punkte vor:
Bei einem Verkehrsunfall sollten Sie als aller Erstes an die Absicherung der Unfallstelle und die Versorgung von Verletzten denken.
§ 34 der Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt bei einem Verkehrsunfall folgende Punkte vor:
- unverzüglich handeln (StGB § 323c - unterlassene Hilfeleistung)
- der Verkehr ist zu sichern und man muss unverzüglich zur Seite zu fahren, wenn der Schaden nur geringfügig ist
- mann muss sich über die Unfallfolgen vergewissern
- und Verletzten soweit als möglich helfen,
- anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten und Geschädigten angeben, dass man am Unfall beteiligt war und falls es verlangt wird den eigenen Namen und Anschrift angeben, sowie seinen Führerschein und Fahrzeugschein vorweisen und nach bestem Wissen und Gewissen Angaben über seine Haftpflichtversicherung oder Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung ermöglicht hat oder für den Fall, dass niemand bereit war die Feststellung zu treffen, eine angemessene Zeit abwarten, um seinen Namen und seine Anschrift am Unfallort zu hinterlassen,
- unverzüglich die Feststellungen der persönlichen Daten nachträglich ermöglichen, wenn man sich berechtigt, entschuldigt oder nach Ablauf der einer angebrachten Wartefrist vom Unfallort entfernt hat
- Unfallspuren darf man nicht beseitigen, bevor nicht alle notwendigen Feststellungen erledigt wurden