Das Schritttempo muss vor allem in
Spielstraßen und verkehrsberuhigten Zonen eingehalten werden, da in diesen Bereichen Fußgänger und Kinder den Vorrang haben.
Aber was bedeutet das Schritttempo nun für den Autofahrer, wie schnell darf er in solchen Bereichen fahren?
Wie das Wort ja schon sagt, darf der Autofahrer eben nicht schneller fahren als der Fußgänger unterwegs ist. Das heißt also, dass in Spielstraßen und verkehrsberuhigten Zonen, die mit einem blauen Verkehrsschild ausgezeichnet sind, nur mit einer
Geschwindigkeit von 7 km/h gefahren werden darf. Diese Geschwindigkeit mag auf dem einen oder anderem Tachometer nicht angezeigt werden, dann sollte man sich einfach ungefähr an dem Schritttempo der Fußgänger orientieren.
Bein Nichteinhaltung drohen empfindliche Strafen. Wer erwischt wird riskiert
Punkte und einen Eintrag in Flensburg. Schlimmstenfalls kann auch der Führerschein entzogen werden.