In Deutschland hat grundsätzlich jeder Ausländer vom 15. bis zum 65. Lebensjahr Anspruch auf Sozialhilfe.
Die Sozialhilfe dient hierbei als Unterstützung zum Lebensunterhalt. Anspruch auf Sozialhilfe haben diejenigen, die
zeitweise erwerbsunfähig sind und über eine
gültige Aufenthaltsgenehmigung verfügen. Das können zum Beispiel Ausländer sein, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeiten können oder gar betreut werden müssen. Auch Ausländer, die vorübergehend eine
Erwerbsminderungsrente erhalten, haben Anspruch auf Sozialhilfe.
Ausländer, die dauerhaft erwerbslos sind oder Rentner ab dem 65. Lebensjahr erhalten eine
Grundsicherung, alle anderen haben Anspruch auf
Arbeitslosengeld II, sofern sie keiner geregelten Arbeit nachgehen.