Viele Navigationsgeräte werden schon mit einem eingebauten Radarwarner verkauft, aber auch das iPhone kann mit der entsprechenden App als Radarwarner benutzt werden.
Doch sind Radarwarner überhaupt erlaubt?
Nun, in Deutschland ganz eindeutig nein. Wird man mit einem Navigationsgerät, der über einen eingebauten Radarwarner verfügt erwischt, dann drohen Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe. Dies ist im
§ 23, Abs. 1b der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt:
Dem Führer eines Kraftfahrzeugs ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
Radwarner sind also eigentlich verboten!
Aus dem Paragraphen geht auch hervor, dass das Gerät nicht einmal aktiviert sein muss, es reicht also schon, dass es während der Autofahrt problemlos und ohne große Vorbereitung eingesetzt werden könnte. Man macht sich also bereits strafbar, wenn man auf dem Navigationsgerät die
Overlay-Software installiert hat.
Wenn man sich mit einem Radarwarner erwischen lässt, muss man mit vier Punkten in Flensburg und einer Ordnungsstrafe von 75 Euro rechnen. Bei Wiederholungstätern können die Strafen auch höher ausfallen. Außerdem ist die Polizei dazu berechtigt die Speicherkarte oder die CD, auf der Radarfallen gespeichert sind, sicherzustellen und sogar zu vernichten.