Viele Schüler würden sich gerne in den Ferien ein bisschen Geld dazuverdienen, um für eine größere Sache zu sparen, die die Eltern nicht kaufen möchten oder können. Doch wie alt muss man eigentlich sein, um einen Ferienjob auszuüben?
Wie alt man sein muss und in welchem Alter man was machen kann, ist bei uns in Deutschland alles
im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt. Man muss
mindestens 13 Jahre sein, um überhaupt einen Job auszuüben, nur für Theater-, Musik- oder Filmvorführungen gibt es Ausnahmeregeln.
Ferienjob für Schüler
Zwischen 13 und 14 Jahren dürfen leichte Aushilfstätigkeiten ausgeführt werden, darunter fallen zum Beispiel das Austragen von Werbeprospekten, Babysitten oder das Aushelfen aus dem Bauerhof der Familie. Allerdings dürfen die drei Stunden pro Tag nicht überschritten werden, außerdem müssen die Eltern der Arbeit zugestimmt haben.
15 Jahre ist also das Mindestalter, wenn man als Schüler in den Ferien Vollzeit arbeiten möchte, vorausgesetzt man unterliegt noch der Vollzeitschulpflicht. Aber auch da gibt es Vorschriften, die die Tätigkeit eingrenzen. Ein 15-jähriger darf höchstens vier Wochen im Jahr acht Stunden am Tag arbeiten, fünf Tage in der Woche. Die Arbeitszeit muss sich zwischen sechs Uhr morgens und 20 Uhr abends befinden. Arbeiten am Wochenende und an Feiertagen ist verboten, es sei denn sie arbeiten in der Landwirtschaft, Gastronomie, Krankhäusern oder Altersheimen, in einem Kiosk oder im Familienbetrieb. Zwischen den Arbeitsphasen muss mindestens eine Pause von zwölf Stunden liegen.
Ist ein Schüler 16 Jahre alt, dann darf dieser auch in einem Mehrschichtbetrieb zwischen fünf Uhr morgens und 23 Uhr abends arbeiten. In der Gastronomie müssen sie spätestens 22 Uhr Feierabend machen. In der Landwirtschaft dürfen sie neun Stunden am Tag arbeiten.
Und wer sich als Traumjob in den Ferien für Spieletester entschieden hat, der sollte daran denken, dass dieser Job aufwendiger ist als viele glauben.