Bereits seit 1890 wird der erste Mai las internationaler Tag der Arbeit gefeiert. Bis es jedoch so weit war, gab es viele blutige Auseinandersetzungen.
Begonnen hatte alles mit einem Streik der amerikanischen Arbeiter, die im Mai 1886 in Chicago für einen
Acht-Stunden-Arbeitstag gekämpft haben. Die Demonstration wurde gewalttätig von einer Polizeiaktion beendet, bei der 17 Menschen ums Leben kamen und über 100 verletzt wurden. In den nachfolgenden Prozessen wurden vier der Angeklagten hingerichtet.
Nachdem zwei Jahre vergangen waren, erhoben die amerikanischen Arbeiter erneut ihre Forderungen nach der Einführung des Acht-Stunden-Arbeitstages und die
American Federation of Labor (AFL) unternahm im Dezember 1888 auf ihrem Kongress von St. Louis einen erneuten Versuch.
Weshalb der Tag ausgerechnet auf den 1. Mai fiel, hing damit zusammen, dass dieses Datum, der sogenannte
Moving Day, traditionell den Stichtag für alle Änderungen von Arbeitsverträgen und für den Wechsel des Arbeitsplatzes darstellte und somit, im Falle der Einführung des Acht-Stunden-Arbeitstages, sich diese Änderung auch gleich in den neu abgeschlossenen Verträgen niederschlagen würden.
Als dann im Sommer 1889 der
Internationale Arbeitskongress in Paris entschied eine internationale Manifestation zu organisieren und sich dem von der AFL gewähltem Datum anschloss, gingen im darauf folgendem Jahr am ersten Mai Millionen von Arbeitern in ganz Europa auf die Straßen, um für bessere Arbeitszeiten- und bedingungen zu demonstrieren.
Während der Kaiserzeit in Deutschland war allerdings noch nicht an einen offiziellen Feiertag an diesem Datum zu denken, weshalb der 1. Mai in Deutschland auch erst 1919 zum Feiertag erklärt wurde. Aufgrund von Streitigkeiten zwischen den Parteien über die weitere Durchführung, galt dies allerdings auch nur für dieses eine Jahr.
Erst 1933 machten sich die Nationalsozialisten den Tag der Arbeit für ihre Propagandazwecke zu Nutze und ernannten den 1. Mai zum offiziellen Feiertag. Nach dem Krieg hatten die Arbeiter nur im beschränkten Rahmen die Erlaubnis der Alliierten den Tag der Arbeit zu begehen.
1949 wurde der 1. Mai dann auch endgültig als gesetzlicher Feiertag sowohl in der BRD als auch der DDR eingeführt.