30 Apr Quelle: RainerSturm / pixelio.de 0 5 Sterne / 1 Bewertung Danke für Ihre Bewertung! Danke für Ihren Kommentar! Sie können jedes Artikel nur einmal bewerten. Sie können jedes Produkt nur einmal bewerten. Your review could not be added! Sollten Sie Ihren Fahrzeugschein verloren haben, dann sollten Sie sich umgehend an die für Ihr Auto zuständige Zulassungsbehörde wenden, da Sie sonst bei einer Verkehrskontrolle eine Strafe von 10 Euro bezahlen müssten, wenn Sie keinen Fahrzeugschein mit sich führen. Fahrzeugschein verloren - Das müssen Sie tun: Um einen Ersatzfahrzeugschein bei der Zulassungsbehörde beantragen zu können, müssen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass und eine Meldebestättigung des Einwohnermeldeamtes vorweisen. Des Weiteren benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) und den Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (TÜV). Sollte die Hauptuntersuchung nicht mehr gültig sein, müssen Sie zuerst eine neue durchführen lassen. Wenn die Hauptuntersuchung zwar noch gültig ist, Sie aber den Prüfbericht nicht finden können, dann können Sie sich eine Kopie entweder da wo Sie die Untersuchung haben durchführen lassen (TÜV, DEKRA) oder bei der zuständigen Zulassungsstelle besorgen. Bei Neuwagen unter drei Jahren entfällt diese Bescheinigung, da bei diesen ja noch keine Hauptuntersuchung durchgeführt wurde. Außerdem wird eine gültige Abgasuntersuchung (ASU) verlangt und im Falle eines Diebstahls des Autos/Fahrzeugscheins verlangt die Zulassungsbehörde auch eine dementsprechende Anzeige, die Sie bei der Polizei machen müssen. Sollten Sie den Ersatzfahrzeugschein nicht persönlich beantragen können, dürfen Sie auch jemanden damit beauftragen. Diese Person muss sich dann auch ausweisen können und eine von Ihnen schriftlich verfasste Vollmacht mitbringen. Die Zulassungsbehörde verlangt zudem eine Versicherung an Eides statt über den verloren gegangenen Fahrzeugschein. Adriana