15 Sep 0 0 Sterne / 0 Bewertung Danke für Ihre Bewertung! Danke für Ihren Kommentar! Sie können jedes Artikel nur einmal bewerten. Sie können jedes Produkt nur einmal bewerten. Your review could not be added! Besitzer und Eigentümer eines Gegenstandes sind nicht immer ein und dieselbe Person, denn es gibt da einen großen Unterschied. Doch was ist Besitz, und was ist Eigentum? Im normalen Sprachgebrauch wird man wohl nicht oft auf den Unterschied achten, dennoch ist er ein ziemlich großer. Einfaches Beispiel Fernseher: Herr Schmidt hat einen Fernseher für sich gekauft und ist somit der Eigentümer des Fernsehers. Herr Schmidt leiht seinen Fernseher an Frau Müller, die den Fernseher dann besitzt. Jetzt ist Frau Müller zwar die Besitzerin des Fernsehers, da dieser aber tatsächlich noch Herrn Schmidt gehört, ist er immer noch der Eigentümer. Beispiel Haus: Frau Stein hat ein Haus auf ihren Namen gekauft. Sie ist die Eigentümerin des Hauses. Frau Stein vermietet das Haus aber an Herrn Rabe, der in das Haus einzieht und nun Besitzer des Hauses ist. Rechtliche Eigentümerin ist aber immer noch Frau Stein, da ihr das Haus gehört. Eigentümerin Frau Stein könnte beispielsweise auch rechtlich gegen den Besitzer vorgehen. Außerdem könnte Frau Stein das Haus wieder weiterverkaufen oder weitervermieten. Der momentane Besitzer Herr Rabe kann das nicht. eigentum, besitz, recht Venus