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Der Begriff
Schusterjunge ist ein Fachausdruck für einen unzulässigen Umbruch. Wenn der Setzer also im Schriftsatz eine einzelne Zeile des Absatzes durch einen Seitenwechsel abtrennt, dann wird dies entweder als Schusterjunge
oder aber als Hurenkind bezeichnet, je nachdem ob es sich hierbei um die erste oder die letzte Zeile eines Absatzes handelt.
Wenn also nach der ersten Zeile eines neuen Absatzes eine Seite oder Spalte umgebrochen wird, so nennt man diese am Ende der Spalte oder Seite stehende Zeile
Schusterjunge, mittlerweile auch
Waisenkind.
Die letzte Zeile eines Absatzes, die zugleich auch die erste einer neuen Seite oder Spalte darstellt, wird als
Hurenkind bezeichnet.
Sowohl bei dem Schusterjungen als auch dem Hurenkind handelt es sich um typografische Fehler. Die Hurenkinder gelten jedoch als schwerwiegender. Der Schusterjunge fällt besonders dann auf, wenn Absätze mit Einzug gesetzt werden.