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Manche Firmen führen auf Grund der wirtschaftlichen Situation Kurzarbeiten ein. Doch der Arbeitnehmer muss dann zusehen, wie er mehr Geld verdient. Ist es möglich, neben der Kurzarbeit auch einen Nebenjob zu machen?
Es ist nicht verboten, einen Nebenjob anzunehmen, wenn man eine Kurzarbeit hat. Es gibt allerdings zwei verschiedene Situationen, Kurzarbeit und Nebenjob zu verbinden, denn:
- Wenn der Arbeitnehmer bei Einführung der Kurzarbeit bereits einen Nebenverdienst hat, muss diesen Nebenjob bei der Arbeitsagentur anmelden. Es findet keine Kürzung des Gehaltes der Kurzarbeit statt.
- Wenn der Arbeitnehmer nach Einführung der Kurzarbeit erst einen Nebenjob sucht, muss natürlich auch dann eine Anmeldung bei der Arbeitsagentur oder in seinem Lohnbüro stattfinden. Dann allerdings wird der Gehalt der Kurzarbeit gekürzt, sprich: Die Einnahmen des Nebenjobs werden auf die Kurzarbeit angerechnet.
Es ist nicht verboten, einen Nebenjob anzunehmen, wenn man eine Kurzarbeit hat. Es gibt allerdings zwei verschiedene Situationen, Kurzarbeit und Nebenjob zu verbinden, denn:
- Wenn der Arbeitnehmer bei Einführung der Kurzarbeit bereits einen Nebenverdienst hat, muss diesen Nebenjob bei der Arbeitsagentur anmelden. Es findet keine Kürzung des Gehaltes der Kurzarbeit statt.
- Wenn der Arbeitnehmer nach Einführung der Kurzarbeit erst einen Nebenjob sucht, muss natürlich auch dann eine Anmeldung bei der Arbeitsagentur oder in seinem Lohnbüro stattfinden. Dann allerdings wird der Gehalt der Kurzarbeit gekürzt, sprich: Die Einnahmen des Nebenjobs werden auf die Kurzarbeit angerechnet.