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Bei einer ordentlichen Kündigung handelt es sich um eine Kündigung, die das Vertragsverhältnis nach Ablauf einer Kündigungsfrist beendet. Da die ordentliche Kündigung an eine Kündigungsfrist gebunden ist, wird sie auch fristgerechte Kündigung genannt.
Die Voraussetzungen für eine ordentliche Kündigung sind meist sehr unterschiedlich und können im Arbeitsvertrag festgelegt werden, sofern sie zwingenden gesetzlichen Regelungen nicht entgegenstehen. Eine ordentliche Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Es gibt dabei drei Arten von Kündigungsgründen, die im Arbeitsrecht festgelegt sind. Dazu gehören die verhaltensbedingte, die personenbedingte und die betriebsbedingte Kündigung. Die Kündigungsfristen werden häufig in den Tarifverträgen geregelt.
Als Gegensatz zu der ordentlichen Kündigung steht die außerordentliche Kündigung, auch fristlose Kündigung genannt. Dabei kann das Vertragsverhältnis meist auch ohne die Einhaltung einer Kündigungsfrist aus einem wichtigen Grund aufgelöst werden.
Ordentliche Kündigung = Fristgerechte Kündigung
Die Voraussetzungen für eine ordentliche Kündigung sind meist sehr unterschiedlich und können im Arbeitsvertrag festgelegt werden, sofern sie zwingenden gesetzlichen Regelungen nicht entgegenstehen. Eine ordentliche Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Es gibt dabei drei Arten von Kündigungsgründen, die im Arbeitsrecht festgelegt sind. Dazu gehören die verhaltensbedingte, die personenbedingte und die betriebsbedingte Kündigung. Die Kündigungsfristen werden häufig in den Tarifverträgen geregelt.
Als Gegensatz zu der ordentlichen Kündigung steht die außerordentliche Kündigung, auch fristlose Kündigung genannt. Dabei kann das Vertragsverhältnis meist auch ohne die Einhaltung einer Kündigungsfrist aus einem wichtigen Grund aufgelöst werden.
Hiemit kündigen wir das am... geschlossene Arbeitsverhältnis fristgerecht zum ...aus den ihnen dargelegten Gründen.