crawlertrap
09 Apr
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Das Wartesemester bezieht sich auf die zulassungsbeschränkten Studienfächer, für die ein Numerus Clausus (NC) festgelegt wurde.
Der Notendurchschnitt des Abiturs stellt hierbei das erste Kriterium, um einen Studienplatz im gewünschten Fach zu bekommen, als nächstes Kriterium wird die Wartezeit herangezogen.
Entspricht also der Notendurchschnitt nicht dem NC, so müssen einige Wartesemester eingelegt werden. Dabei werden zwei unterschiedliche Listen der Bewerber angelegt. Die eine richtet sich nach der Abiturnote, die andere nach den Wartesemestern. Bei den zulassungsbeschränkten Studiengängen werden immer einige Plätze für die Bewerber auf den Wartelisten offen gehalten. Sollte es mehr Bewerber als Studienplätze geben und die Bewerber die gleiche Anzahl an Wartesemestern aufweisen, wird wieder der Notendurchschnitt des Abiturs ausschlaggebend, um den Studienplatz zugewiesen zu bekommen.

Ein Semester beträgt an der Universität immer ein halbes Jahr, somit ergibt eine Wartezeit von sechs Monaten ein Wartesemester, ein Jahr Wartezeit zwei Semester usw. Auf diese Weise kann man sich ungefähr ausrechnen wie lange man mit seinem Abitur-Notendurchschnitt auf einen Studienplatz warten muss.

Damit die Wartezeit beginnt, ist es nicht notwendig sich direkt nach dem Abitur bei der ZVS (Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen) zu melden, sie beginnt automatisch nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung. Ein soziales Jahr, eine Berufsausbildung oder ein Auslandsaufenthalt werden ebenfalls automatisch als Wartezeit angerechnet, wenn man sich bei der ZVS das erste mal um einen Studienplatz bewirbt.
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