01 Apr 0 5 Sterne / 1 Bewertung Danke für Ihre Bewertung! Danke für Ihren Kommentar! Sie können jedes Artikel nur einmal bewerten. Sie können jedes Produkt nur einmal bewerten. Your review could not be added! Bei einem Patent handelt es sich um ein vom Staat verliehenes Recht, anderen Personen die Nutzung einer Erfindung zu untersagen (§ 9 - 13 Patentgesetz). Dieses Schutzrecht gilt in den meisten Ländern für 20 Jahre. Das heißt also, dass der Patentinhaber anderen Personen verbieten kann seine Erfindung betrieblich herzustellen und in den Verkehr zu bringen, zu gebrauchen oder zu besitzen. Eine private Nutzung oder die Verwendung der Erfindung zur Forschungszwecken fällt jedoch nicht unter den Patentschutz. Zudem gilt der Patentschutz immer nur für das jeweilige Land, indem das Patent angemeldet wurde. Um ein Patent anmelden zu können muss eine schriftliche Beschreibung einer Erfindung zusammen mit dem entsprechenden Antrag an das Patentamt geschickt werden. Damit eine Erfindung aber patentiert werden kann, muss sie einige Voraussetzungen erfüllen. Unter einer Erfindung versteht man die technische Lösung eines Problems. Diese muss neu sein, also zum Zeitpunkt der Patentanmeldung nicht dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und auf einer erfinderischen Leistung beruhen. Außerdem muss sie gewerblich anwendbar sein. patent, erfindung, technik Adriana