In Deutschland müssen Unternehmen eine Handelsbilanz nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) erstellen, die der Bemessung der Gewinnausschüttung und der Information unter anderem der Geschäftsführung,der Anteilseigner, der Gläubiger usw. dient.
Um den steuerlichen Gewinn eines Unternehmens zu ermitteln ist es somit erforderlich eine
Steuerbilanz zu erstellen.
Bei den latenten Steuern handelt es sich um verborgene Steuerlasten- oder vorteile, die entstehen, wenn sich am Bilanzstichtag die Steuerzahlung eines Unternehmens von der Steuerlast, die sich aus dem Gewinn aus der Handelsbilanz ergibt, unterscheidet. Diese Unterschiede können unter anderem aufgrund von unterschiedlichen Abschreibungsmethoden entstehen und würden dann in späteren Geschäftsjahren zu Abweichungen zwischen den Gewinnen, die sich aus der Steuerbilanz und denen, die sich aus der Handelsbilanz ergeben, führen.
Um diese Differenzen auszugleichen, müssen nun die latenten Steuern in der Handelsbilanz aufgeführt werden. So sollen latente Steuern zukünftige steuerliche Belastungen oder Entlastungen aufzeigen. Dabei unterscheidet man zwischen
aktiven latenten Steuern, die für zukünftige Steuervorteile sorgen (steuerlich höheres Gewinnabzugspotential) und
passiven latenten Steuern, also zukünftigen Steuerlasten (steuerlich höheres Ertragspotential).